Abrechnung Familiensache - Gegenstandswert
Dies fällt doch auch unter den Begriff "wiederkehrende Leistungen", ergo: so wie anahid und niva.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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Warum es kein Unterhalt ist, da die getrenntlebende Ehefrau sich an der Miete beteiligen soll, die Hälfte vom Stromabschlag und ihre Handyrechnung zahlen soll. Der Handyvertrag wurde über unseren Mandanten abgeschlosse, da seine Ehefrau Insolvenz angemeldet hat. Hat für mich nichts mit Unterhalt zu tun.
Danke Andora Belle.
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Ich hab ja auch den Mandanten geschrieben, dass es wiederkehrende Leistungen sind und da steht in § 9 ZPO der 3,5-fache Betrag des Jahresbezuges. Da uns da aber zu hoch ist, haben wir den Jahresbetrag genommen.
Danke für eure Hilfe.
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