Abrechnung Familiensache - Gegenstandswert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
lucy1510
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1039
Registriert: 16.05.2009, 20:42
Wohnort: Stolberg

#11

17.10.2013, 16:14

Dies fällt doch auch unter den Begriff "wiederkehrende Leistungen", ergo: so wie anahid und niva.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Kuller-Keks
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 28
Registriert: 13.06.2012, 10:51
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#12

17.10.2013, 17:28

Warum es kein Unterhalt ist, da die getrenntlebende Ehefrau sich an der Miete beteiligen soll, die Hälfte vom Stromabschlag und ihre Handyrechnung zahlen soll. Der Handyvertrag wurde über unseren Mandanten abgeschlosse, da seine Ehefrau Insolvenz angemeldet hat. Hat für mich nichts mit Unterhalt zu tun.

Danke Andora Belle.
Kuller-Keks
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 28
Registriert: 13.06.2012, 10:51
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#13

17.10.2013, 17:37

Ich hab ja auch den Mandanten geschrieben, dass es wiederkehrende Leistungen sind und da steht in § 9 ZPO der 3,5-fache Betrag des Jahresbezuges. Da uns da aber zu hoch ist, haben wir den Jahresbetrag genommen.

Danke für eure Hilfe.
Antworten