Hallo,
irgendwie stehe ich auf dem Schlauch und weiß nicht genau was ich abrechnen soll:
Wir haben 3 Beklagte, die zusammen verklagt wurden nach einem Wert von insgesamt 75.000,00 € (je Beklagter = 25.000 €)
Gegen den Beklagten zu 1) gab es ein Anerkenntnisurteil
Gegen den Beklagten zu 2) ruht das Verfahren
Gegen den Beklagten zu 3) gab es ein Versäumnisurteil, Einspruch wurde eingelegt und hierüber verhandelt.
Gegenüber dem Mandanten habe ich bisher abgerechnet:
1,3 Verfahrensgebühr (Wert: 75.000 €) für alle drei Beklagten
0,5 Terminsgebühr (Wert: 25.000,00 €) für den Beklagten zu 3)
Nun muss ich hinsichtlich des Beklagten zu 3) ja die höhere 1,2 Terminsgebühr (Wert: 25.000,00 €) abrechnen, oder?
Bekomme ich nun auch noch für den Beklagten zu 1) eine 1,2 Terminsgebühr (Wert: 25.000,00 €) für das Anerkenntnisurteil?
Ich weiß im Moment nicht mehr weiter
Viele Grüße
Abrechnung Terminsgebühr
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Ja, musst Du.wirbelwind1977 hat geschrieben:Nun muss ich hinsichtlich des Beklagten zu 3) ja die höhere 1,2 Terminsgebühr (Wert: 25.000,00 €) abrechnen, oder?
wirbelwind1977 hat geschrieben:[Bekomme ich nun auch noch für den Beklagten zu 1) eine 1,2 Terminsgebühr (Wert: 25.000,00 €) für das Anerkenntnisurteil?
/quote]
Ja, auch die bekommst Du. Insgesamt musst Du halt aufpassen, dass Du nicht mehr abrechnest als eine 1,2 TG aus dem Gesamtwert von 75.000 €.
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