habe hier einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite zur Überprüfung vorliegen und bin hier gerade am zweifeln...
Zum Sachverhalt wie folgt:
Die Gegenseite (Hauptbevollmächtigte) setzt gg. uns folgende Kosten fest:
1,3 VG Nr. 3100
1,2 TG Nr. 3104
Pauschale
MwSt.
sowie Kosten des Unterbevollmächtigten (pauschal 60,00 € + MwSt.)
Meiner Meinung nach kann es aber nicht sein, dass der Hauptbevollmächtigte die Terminsgebühr kassiert und zusätzlich noch die Pauschale für den Unterbevollmächtigten. Oder stehe ich hier irgendwie auf dem Schlauch?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Müsste der Kostenfestsetzungsantrag nicht so lauten:
1,3 VG Nr. 3100
0,65 VG Nr. 3401
1,2 TG Nr. 3402
Oder darf der Hauptbevollmächtigte die 0,65 VG durch die vereinbarte Pauschale ersetzen? Habe gerade mal ausgerechnet. Der Pauschalbetrag liegt unter dem Betrag der bei einer 0,65 VG entstanden wäre.
Wäre nett wenn mir jemand einen kleinen Denkanstoß geben könnte, denn ich glaube ich denke hier mal wieder viel zu kompliziert
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Schonmal vielen Dank
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)