MB, Widerspruch, Klage und Klagerücknahme - Kostenaufstellun

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Janne
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#1

19.09.2013, 10:18

Hey ihr Lieben ich bin neu hier und habe sozusagen als Einstand eine Frage bezüglich einer Kostenaufstellung :oops:

Und zwar geht es in unserer Angelegenheit darum, dass wir einen MB für unsere Mandantin beantragt haben, gegen den die Gegenseite Widerspruch eingelegt hat, sodann ging die Angelegenheit ins streitige Verfahren über und ein Termin wurde anberaumt (Gegenseite hat Vertretung und Teilnahme für den Termin durch einen Anwalt angezeigt). Zwischenzeitlich hat die Gegenseite (nach Gespräch mit uns) aber einen Teilbetrag der Klageforderung gezahlt und ist auch bereit, den noch ausstehenden Betrag zu zahlen. Nun wurde der Termin vorest abberaumt und die Klage soll zurückgenommen werden, wir werden auch keinen Kostenantrag stellen und ich soll eine Kostenaufstellung über alle angefallenen Kosten erstellen. Hierzu nun meine Fragen:

m.E. ist eine Geschäftsgebühr nicht angefallen, da der Auftrag für uns damit begann, einen MB zu beantragen, also:

1,0 MB Gebühr nach Nr. 3305 VV RVG
Auslagen
GK

Dann das streitige Verfahren:

1,3 Gebühr nach Nr. 3100 VV RVG
Anrechnung der MB Gebühr (in voller Höhe, also 1,0)
Auslagen
GK (vermindert auf 1 Gebühr da Klagerücknahme)

Stimmt ihr mir hier zu?
Ist eventuell noch eine Terminsgebühr oder eine Geschäftsgebühr dadurch entstanden, dass wir mit der Gegenseite (nicht mit dem RA sondern dem Geschäftsführer) per E-Mail (nicht oft) und Telefon korrespondiert haben? Ist evtl. sogar eine 1,5 Einigungsgebühr (außergerichtl.) entstanden, da wir uns ja damit einverstanden erklären, den Termin vorerst aufzuheben, die Klage nach Zahlungseingang zurückzunehmen und keinen Kostenantrag zu stellen?


Dankeschön :wink1
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Anahid
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#2

19.09.2013, 10:54

Die Terminsgebühr ist angefallen, wenn mit der Gegenseite Gespräche, die auf die Erledigung des Rechtsstreits gerichtet sind, geführt werden. Das ist hier der Fall.

Für eine Einigungsgebühr sehe ich ehrlich gesagt keinen Raum. Davon abgesehen würde hier nur eine 1,0 EG anfallen, da der Streitgegenstand gerichtlich anhängig ist.

Deine Abrechnung ansonsten ist richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
gkutes

#3

19.09.2013, 11:22

ich würde auch eine TG mit abrechnen. EG eher nicht, weil hier ja im Grunde ein vollständiges Anerkenntnis vorhanden ist
Janne
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#4

19.09.2013, 16:50

:thx Ihr habt mir echt geholfen!
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