Strafrecht - mehrere Terminsgebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Hanna_73
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#21

22.03.2012, 11:14

Adora Belle hat geschrieben:In die Rechnung 2 mußt Du ebenfalls noch das Abwesenheitsgeld für einen Termin, Aktenversendung und Dokumentenpauschale aufnehmen. Diese Kosten wären auch angefallen.

Und dann Zwischensumme Rechnung 1 minus Endsumme Rechnung 2. Die Differenz ist der Betrag, den die Staatskasse erstatten muß.
(Zwischensumme deshalb, weil gegenüber der Staatskasse nicht interessiert, wer schon wieviel gezahlt hat. Dort zählt nur der Rechnungsbetrag.)

Wenn Ihr Zahlung aus der Staatskasse erhaltet, müssen die Beträge natürlich dann an RSV bzw. Mandant weitergeleitet werden.

AdoraBelle - muss das Thema nochmal aufgreifen. Wenn der Differenzbetrag nun festgesetzt worden ist - muss ich dann die "große" RE an die RSV schicken unter Abzug des Differenz-Betrages der vom AG festgesetzt worden ist?
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Adora Belle
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#22

22.03.2012, 11:27

Wenn der Differenzbetrag aus der Staatskasse erstattet wurde, dann bekommst Du die "große" Rechnung unter Abzug dieses Betrages von der RSV. Ganz genau. :D
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Hanna_73
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#23

22.03.2012, 12:03

Super - dann danke nochmals - hat alles bestens geklappt. DANKE DANKE DANKE.
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Adora Belle
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#24

22.03.2012, 12:25

Das freut mich zu hören. Vor allem erfreulich, wenn genauso festgesetzt wurde, wie von Dir beantragt. Das spricht doch sehr dafür, daß wir hier alles richtig gemacht haben. 8)
Yasmina
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#25

11.09.2013, 23:03

ich klink mich an und hoffe auf eine Antwort.

wenn 12 Verhandlungstage beim Gericht stattgefunden haben (Hauptverhandlungen), kann ich dann 12 TG geltend machen???

Dankeeeee.
Ulili
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#26

11.09.2013, 23:47

Die Terminsgebühr wird je Hauptverhandlungstag gerechnet.
Yasmina
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#27

12.09.2013, 22:22

:thx ulili
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