Guten Morgen,
ich habe eine sehr unangenehme Frage.
Folgender Sachverhalt:
Es war eine Klage anhängig beim LG und der Rechtsstreit wurde mit einem Vergleich beendet. Mandant hat RSV. Kosten wurden gegeneinander aufgehoben. Die RSV hat hat die GK oder Vorschuss für ein Gutachten eingezahlt. Es wurde unserseits versäumt, ein Kostenausgleichungsantrag zu stellen. Die RSV hat sich jetzt gemeldet und fragt an, wo der KFB ist. Der Vergleich wurde im April 2010 geschlossen.
Mein Frage: Kann ich noch einen Kostenausgleichungsantrag stellen??????
Kostenausgleichungsantrag vergessen einzureichen
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ja, Du kannst solange Kostenfestsetzung bzw. -ausgleichung beantragen, wie keine Verjährung der Gebühren eingetreten ist.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Na ja, es gibt auch noch den Tatbestand der Verwirkung, der aber in dem Fall hier mit Sicherheit nicht zum Tragen kommt. Antrag stellen und dann läuft die Sache. Noch ist nix verloren.Anahid hat geschrieben:Ja, Du kannst solange Kostenfestsetzung bzw. -ausgleichung beantragen, wie keine Verjährung der Gebühren eingetreten ist.
~ Grüßle ~
![Bild](http://www.cosgan.de/images/midi/set/d028.gif)
![Bild](http://www.nationalflaggen.de/media/flags/flagge-niedersachsen-animiert.gif)
![Bild](https://www.cheesebuerger.de/smiliegenerator/ablage/525/464.png)
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
![257](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=257)
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
![Bild](http://www.cosgan.de/images/midi/set/d028.gif)
![Bild](http://www.cosgan.de/images/midi/set/d030.gif)
![Bild](http://www.nationalflaggen.de/media/flags/flagge-niedersachsen-animiert.gif)
![Bild](https://www.cheesebuerger.de/smiliegenerator/ablage/525/464.png)
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4848
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Bezüglich der Verjährung kommt es nicht auf eine Verjährung der Gebühren an. Es gibt ja eine Kostengrundentscheidung, diese unterliegt Verjährungsfrist des § 197 BGB. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ja nur noch ein Höheverfahren.
Aber wie Dino schon sagte, die Gefahr der Verwirkung besteht deutlich früher als die Gefahr der Verjährung.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
nein, es ist so wie mrsgoalkeeper schreibt, § 197 BGB. es gibt nur, wie 13 auch schon schreibt, das Problem der Verwirkung, aber das sind dann auch schon mehrere Jahre.Baffi hat geschrieben:Also ich würde sagen, Kostenausgleichungsantrag kann bis Ende 2013 noch eingereicht werden.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)