![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
wir haben einen Mandanten bezüglich Trennung mit Folgesachen beraten.
Nachdem es um 2 Folgesachen ging haben wir auch zweimal abgerechnet. Das Amtsgericht hat die zweite Abrechnung abgelehnt, woraufhin wir Erinnerung gegen den Beschluss eingelegt haben.
Der Erinnerung hat der Richter vom Amtsgericht nicht abgeholfen.
Wir wollen gegen diesen Beschluss nunmehr Beschwerde einreichen.
Kann mir bitte jemand sagen, wo die Beschwerde einzureichen ist? AG, LG oder OLG und vielleicht gleich die entsprechende Quelle wo ich das finden kann?
Danke für eure Hilfe und LG von Baffi