Hallo alle zusammen,
wir rätseln hier über eine Frage:
Kann ein eine Partei vertretender Nicht-Jurist ihm angeblich entstandene Kosten zur Festsetzung beantragen???? Er hat pro Termin Auslagen in Höhe von € 50,00 beantragt sowie entsprechende Fahrtkosten von 800 km und hierfür € 0,50/km (!) angesetzt und das für jeweils drei Fahrten!!! 0,50 €/km geht ja sowieso nicht, da ja nur € 0,30 anfallen.
Wie sieht es mit den Auslagen in Höhe von € 50,00 pro Termin aus, geht das?? Gibt es hierfür Grundlagen.
Hinsichtlich der Fahrkosten wäre es sowieso günstiger gewesen, einen Terminsvertreter zu beauftragen
Vielen Dank schon einmal vorab
Herzliche Grüße
Kann ein Parteivertreter/Nichtjurist!! Kosten gelend machen?
- Anahid
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Darauf besteht kein Anrecht. Jeder darf sich von einem Rechtsanwalt am Wohnort vertreten lassen und somit auch von jemand anderen, der an seinem Wohnort ist.conni hat geschrieben: Hinsichtlich der Fahrkosten wäre es sowieso günstiger gewesen, einen Terminsvertreter zu beauftragen
Aber ich denke nicht, dass es möglich ist, irgendwelche Pauschalen geltend zu machen für die Terminswahrnehmung. Die Erhebung von GEbühren ist, wenn ich das richtig im Kopf hab, nur den rechtsberatenden Berufen und denen, denen eine entsprechende Befugnis erteilt wurde (z.B. Rechtsbeistand) erlaubt. Auch wenn er hier geringere "Gebühren" geltend macht, würde ich die zunächst als nicht festsetzbar betiteln. Und Fahrtkostenerstattung kann er meiner Meinung nur nach den Vorschriften des JVEG abrechnen.
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- Liesel
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Die beklagte Partei wohnt/sitzt in Hamburg und Gericht ist ebenfalls in Hamburg?
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Wie gesagt: Die 50,00 € würde ich beanstanden und Fahrtkosten nur nach dem JVEG. Das sind, ohne dass ich das jetzt nachgucke, m.E. 0,25 € pro km.
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