Kann ein Parteivertreter/Nichtjurist!! Kosten gelend machen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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conni
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#1

05.09.2013, 12:10

Hallo alle zusammen,

wir rätseln hier über eine Frage:

Kann ein eine Partei vertretender Nicht-Jurist ihm angeblich entstandene Kosten zur Festsetzung beantragen???? Er hat pro Termin Auslagen in Höhe von € 50,00 beantragt sowie entsprechende Fahrtkosten von 800 km und hierfür € 0,50/km (!) angesetzt und das für jeweils drei Fahrten!!! 0,50 €/km geht ja sowieso nicht, da ja nur € 0,30 anfallen.

Wie sieht es mit den Auslagen in Höhe von € 50,00 pro Termin aus, geht das?? Gibt es hierfür Grundlagen.

Hinsichtlich der Fahrkosten wäre es sowieso günstiger gewesen, einen Terminsvertreter zu beauftragen :!:

Vielen Dank schon einmal vorab
Herzliche Grüße
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Anahid
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#2

05.09.2013, 12:27

conni hat geschrieben: Hinsichtlich der Fahrkosten wäre es sowieso günstiger gewesen, einen Terminsvertreter zu beauftragen :!:
Darauf besteht kein Anrecht. Jeder darf sich von einem Rechtsanwalt am Wohnort vertreten lassen und somit auch von jemand anderen, der an seinem Wohnort ist.

Aber ich denke nicht, dass es möglich ist, irgendwelche Pauschalen geltend zu machen für die Terminswahrnehmung. Die Erhebung von GEbühren ist, wenn ich das richtig im Kopf hab, nur den rechtsberatenden Berufen und denen, denen eine entsprechende Befugnis erteilt wurde (z.B. Rechtsbeistand) erlaubt. Auch wenn er hier geringere "Gebühren" geltend macht, würde ich die zunächst als nicht festsetzbar betiteln. Und Fahrtkostenerstattung kann er meiner Meinung nur nach den Vorschriften des JVEG abrechnen.
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13
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#3

05.09.2013, 12:29

:zustimm
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#4

05.09.2013, 12:49

Hallo,
lt. § 91 ZPO würde ich sagen, dass er seine Kosten festsetzen lassen kann.
Bzgl. der Berechnung würde ich mich auf das JVEG beziehen.

Lieber Gruß
conni
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#5

05.09.2013, 12:49

:thx :thx :thx

Die beklagte Partei hat sich in Hamburg durch einen von ihr beauftragten Bevollmächtigten aus Mülheim vertreten lassen :-o , daher die Fahrtkosten
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Liesel
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#6

05.09.2013, 12:52

Die beklagte Partei wohnt/sitzt in Hamburg und Gericht ist ebenfalls in Hamburg?
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#7

05.09.2013, 13:17

Die Beklagte wohnt in Mülheim, zuständiges Gericht ist Hamburg :wink:

Die Beklagte hat für alle drei Termine Fahrtkosten sowie jeweils pro Termin € 50,00 angesetzt.
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Anahid
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#8

05.09.2013, 14:00

Wie gesagt: Die 50,00 € würde ich beanstanden und Fahrtkosten nur nach dem JVEG. Das sind, ohne dass ich das jetzt nachgucke, m.E. 0,25 € pro km.
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