...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Luni2801
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#1
27.08.2013, 16:56
Hallöchen,
ich habe eine kurze Frage: Dass die Reisekosten einer Partei zum Gerichtstermin, ganz gleich ob das pers. E. angeordnet ist oder nicht, erstattungsfähig sind, steht außer Frage. Da gibt es ja super viele interessante Sachen hier auf FoReNo. Nun zu meiner Frage: Wie verhält es sich denn, wenn die persönlich geladene Beklagte ihren Ehemann zu dem 400 Kilometer vom Wohnort entfernten Gericht schickt, dies gleich zweimal, wofür diese 400,00 EUR beansprucht. Kennt jemand eine Entscheidung, dass dies nicht zu Lasten der GEgenseite gehen kann.
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe und wünsche einen schönen Feierabend.
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
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Anahid
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#2
27.08.2013, 18:08
War das persönliche Erscheinen der Ehefrau angeordnet unter der Maßgabe, dass sie auch einen Bevollmächtigten entsenden kann?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Luni2801
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#3
27.08.2013, 20:17
Da schau ich morgen mal in der Akte nach. Ich bin mir aber fast sicher, dass es angeordnet worden war, ohne dass extra der Hinweis auf einen Bevollmächtigten erfolgte.
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Randfichte72
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#4
27.08.2013, 23:42
Wofür sind die 400 Euro denn angefallen? Kannst Du die geltend gemachten Fahrtkosten einstellen? Ist Verdienstausfall geltend gemacht worden, welche Höhe? Übernachtung?
Wie von Anahid geschrieben, ist es wichtig, ob das persönliche Erscheinen der Frau angeordnet war. Wenn sie keinen Bevollmächtigten entsenden kann, lässt das schon ganz andere Argumente zu.