Sammelthread: Abrechnungsfragen BGH-Urteil vom 07.03.07

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#171

10.10.2007, 09:56

Oder man läßt die einfach, weil man eben so ein toller Chef ist, unter dem Tisch verschwinden....
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#172

10.10.2007, 09:57

Ja, in Fall 2 ist es genauso gewesen, sagt Chef, wir hatten unbedingten Klagauftrag (was soll ich sagen, die Mdtin. ist auch Volljuristin) *scuhlterzuck*
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Ilona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 08.03.2007, 10:55
Wohnort: Oettingen/Bayern

#173

10.10.2007, 13:49

Hi!

Ich hab jetzt gerade auch so eine Akte auf dem Tisch und werd jetzt irgendwie auch nicht ganz schlaus dem ganzen Anrechnungs-Hin-und-Her.
Also:

Erst wurde außergerichtlich korrespondiert. dann wurde unser Mandant verklagt (im August 07). Wir haben uns bestellt und vor dem Verhandlungstermin nimmt Kläger die Klage zurück.
Was schreibe ich jetzt in den KfA?

1,3 GG
1,3 VG
./. 0,65 GG ??


Oh man, das Leben könnte so einfach sein.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#174

10.10.2007, 13:57

Nein, die Geltendmachung der Geschäftsgebühr hat im KFA nichts verloren. Nur eine evtl. Anrechnung darf man reinschreiben.

In den KFA beantragste du die Festsetzung einer 1,3 VG. Ohne Anrechnung, Denn sonst müsste er Gegner ja weniger erstatten, eingeklagt eurerseits war ja nicht.

Dem Mandanten stellst du eine Rechnugn aus, wie dus beschrieben hast. Dem Mdt kannst du dann die Zahlung der Gegenseite erstatten. Er zahlt also nur die 0,65 Geschäftsgebühr
Benutzeravatar
Ilona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 08.03.2007, 10:55
Wohnort: Oettingen/Bayern

#175

10.10.2007, 14:04

ahja, okay, jetzt hab ich es verstanden.
vielen dank!
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#176

11.10.2007, 11:21

jetzt muss ich auch nochmal mit dem Thema anfangen, so ganz hab ichs noch nich verstanden :oops:

waren außergerichtlich tätig, haben klage eingereicht, Mediationsverfahren mit Einigung. Soll jetzt einen Kfb machen. Wobei im Urteil steht, kosten werden gequotelt, kosten der Einigung werden gegeneinander aufgehoben.

WErt: 13.800,00 €

1,3 VG
abzügl. 0,65 GG
1,2 TG
1,0 EG
Post
MWst
GK

is das so richtig? die 20,00 € Auslagen von der GG fallen dann unterm Tisch?

Danke, aber irgendwie will das nich so recht in mein Hirn
Mulle21
Forenfachkraft
Beiträge: 123
Registriert: 08.08.2007, 09:42
Wohnort: Niedersachsen

#177

11.10.2007, 11:46

Habt Ihr die volle GG + Auslagen + UST eingeklagt?
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#178

11.10.2007, 11:48

soweit ich gesehen hab, hat mein Chef nur die 0,65 plus Auslagen und USt eingeklagt. bitte bitte fragt nich warum nur die hälfte...
Benutzeravatar
Ilona
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 08.03.2007, 10:55
Wohnort: Oettingen/Bayern

#179

11.10.2007, 11:50

Wenn die Kosten der Einigung gegeneinander aufgehoben werden,
darf doch die EG auch nicht in den KfA.

Die muss man den Mandanten selbst in Rechnung stellen.
Mulle21
Forenfachkraft
Beiträge: 123
Registriert: 08.08.2007, 09:42
Wohnort: Niedersachsen

#180

11.10.2007, 11:53

ME muss man dann nicht anrechnen - habe aber seit gestern das Urteil s.u. nicht noch einmal durchgelesen.

Kammergericht Beschl. v. 17.7.2007 - 1 W 256/0
Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr ist im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu berücksichtigen, wenn die Geschäftsgebühr (voll) im Urteil tituliert ist oder die außergerichtliche Zahlung unstreitig ist.
Antworten