Abrechnung der Tätigkeit gegenüber Steuerbehörde ????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yuri_chan_
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#1

19.08.2013, 12:30

Schönen Montag euch allen, :wink2

mein Chef hat mir heute gleich mal eine ganz gewaltige Aufgabe gegeben und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Es geht um eine Abrechnung in einer finanzgerichtlichen Tätigkeit bzw. sowas ähnliches. Unser Mdt wurde wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Daraufhin hat das Finanzamt ein Besteuerungsverfahren eingeleitet und bei der Staatsanwaltschaft wurde natürlich ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Hinterziehung von Einkommenssteuer gestartet.

Es war eine etwas aufwändige Angelegenheit und wir haben viel mit dem Finanzamt und mit der StA korrespondiert.

Meine Frage ist nun: Wie kann ich unsere Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt abrechnen?
Staatsanwaltschaft ist klar (VV 4100 ff) aber welche RVG Vorschriften gelten gegenüber der Behörde (Finanzamt)?

Würde mich über Eure Hilfe freuen. Finde nämlich leider nix wirklich brauchbares :cry:
Liebes Grüßle
Yuri_chan_
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#2

20.08.2013, 08:50

Hat keiner ne Idee??? :shock:
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Liesel
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#3

20.08.2013, 13:53

Wie wäre es mit einer 2300?
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#4

21.08.2013, 12:51

Danke für den Tipp.

Ich bin jetzt mal so verblieben, dass ich das ganze Verfahren mit dem Finanzamt nach 2300 VV abrechne und das gegenüber der Staatsanwaltschaft normal mit 4100 ff.
Ob das jetzt soooo korrekt ist weiß ich nicht. Ich glaube ich hätte beides jeweils mit 4100 abrechnen können, da ja beides Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren sind (nur bei verschiedenen Behörden). Falls jemand noch was weiß, darf er sich gerne äußern ^^ :wink1
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