Hallo, ich habe eine Abrechnung auf dem Tisch in einer Pachtsache. Wir haben den Pächter im Auftrag des Verpächters aufgefordert diverse Maßnahmen auszuführen. Ist dann auch geschehen...nach welchem Streitwert kann ich denn jetzt abrechnen...Jahrespacht oder Regelstreitwert??
Danke
Streitwert wegen Mängelbeseitigung in einer Pachtsache
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Kosten der Mängelbeseitigung - wenn hierzu nichts bekannt ist, entweder schätzen oder Regelstreitwert.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)