Streitwert wegen Mängelbeseitigung in einer Pachtsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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BiancaB
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#1

15.08.2013, 09:20

Hallo, ich habe eine Abrechnung auf dem Tisch in einer Pachtsache. Wir haben den Pächter im Auftrag des Verpächters aufgefordert diverse Maßnahmen auszuführen. Ist dann auch geschehen...nach welchem Streitwert kann ich denn jetzt abrechnen...Jahrespacht oder Regelstreitwert??


Danke
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.08.2013, 09:27

Kosten der Mängelbeseitigung - wenn hierzu nichts bekannt ist, entweder schätzen oder Regelstreitwert.
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