Abrechnung Familienrecht außergerichtlich und PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Taja
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#1

14.08.2013, 15:13

Dringend!!

Ich habe hier abzurechnen:

Außergerichtliche Tätigkeit (Versorgungsausgleich geht nicht außergerichtlich abzurechnen u. Scheidung wohl auch nicht???), wäre dann auf jeden Fall die Klärung wegen Umgang. Mandantschaft hat hier einen Vorschuss von 400,00 € bezahlt.

Gerichtlich hat unsere Mandantschaft dann VKH bewilligt bekommen ohne Ratenzahlung.

Da rechne ich dann auf jeden Fall die 1,3 VG, 1,2 TG ab aus den Streitwerten Ehesache, Versorgungsausgleich und Umgang, wie festgesetzt Ehesache 7.000 + VA 1.400 u. Umgang 5.000 erhöht wegen Anzahl der Kinder) nach § 49 RVG wegen PKH.

Jetzt weiß ich aber nicht, wie das außergerichtlich abgerechnet werden soll. 1,3 GG aus den 5.000,00 € ?? Dann die 400,00 € Vorschuss abziehen. Muss ich dann ja aber auch im VKH-Antrag mit angeben oder?

Steh voll auf m Schlauch!!!
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Liesel
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#2

14.08.2013, 15:30

5.000,00 Euro SW im Verbund? :shock:
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#3

14.08.2013, 15:42

Das wundert mich jetzt auch. Sicher, dass das im Verbund anhängig war?
Taja
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#4

14.08.2013, 17:21

Streitwertbeschluss:
Ehesache: 7.350,00 €
Versorgungsausgleich: 1.470,00 €
Umgang: 5.000,00 € (erhöht wegen der Anzahl der Kinder)
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