Hallo Ihr Süßen
Hat jemand schon mal einen KFA über entstandene Vollstreckungskosten gemacht?
Mein KFA lautet jetzt in etwa so:
... beantragen wir namens der Gläubigerin, folgende Vollstreckungskosten gegen den Schuldner festzusetzen.
...Rechnung einfügen...
Gleichzeitig beantragen wir, dass die festgesetzten Beträge ab Antragseingang mit 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen sind.
Reicht das?
Muss ich noch irgendwas begründen?
Und muss ich da alle Kosten nachweisen, also mit Kopie ZVA, GV-Kost usw.?
Danke schonmal
Festsetzung Vollstreckungskosten
- Sandra1981
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- skugga
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"... gem. 788 ZPO gegen den Schuldner festzusetzen."
Jepp, die Kosten mußt Du mit entsprechenden Belegen nachweisen.
Jepp, die Kosten mußt Du mit entsprechenden Belegen nachweisen.
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- butterflybabe
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§ 788 ZPO noch ergänzen und Kopien der Vollstreckungsbelege beifügen.
.... und versichern, dass die Kosten noch nicht Gegenstand eines anderen Kostenfestsetzungsverfahrens waren (zumindest ist das in meinem Landgerichtsbezirk so)
- mokey1
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Steht in meinem Muster auch mit drin.
Schreib auch noch mit rein, dass die zu zahlenden Gerichtskosten für die Zustellung mit aufgenommen werden sollen.
Außerdem muss er die vollständige Bezeichnung der Parteien mit Adressen beinhalten, da das ja ein extra Verfahren ist.
Schreib auch noch mit rein, dass die zu zahlenden Gerichtskosten für die Zustellung mit aufgenommen werden sollen.
Außerdem muss er die vollständige Bezeichnung der Parteien mit Adressen beinhalten, da das ja ein extra Verfahren ist.
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- shila1978
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Ja, kann mich allen nur anschließen - und natürlich: den Titel nicht vergessen, der muss beigefügt werden!
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- shila1978
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Ich musste auch Originaltitel mitübersenden
Warum tragen RA-Fachangestellte Turnschuhe?
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