Verfahrensdifferenzgebühr Kostenfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Chrissi23
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 02.01.2011, 15:35
Software: RA-Micro

#1

09.08.2013, 15:52

Ich habe eine Frage, bei der ich nicht so richtig weiterkomme:

Wir haben Klage eingereicht. Der Gegner reicht vor der mündlichen Verhandlung Widerklage ein, diese wird anhängig, jedoch nicht zugestellt, sonach nicht rechtshängig.

Im Termin wurde bezüglich des rechtshängigen Anspruchs ein Vergleich geschlossen (Beklagter hat die Kosten zu tragen).
Der Mehrwert des Vergleichs wurde seitens des Gerichts auf EUR 50.000,00 festgesetzt (Wert der Widerklage). Die Widerklage wird aber in dem Vergleich nicht erwähnt, nur im Bezug auf den Mehrwert.

Kann ich jetzt bei der Kostenfestsetzung die 0,8 Verfahrensgebühr aus EUR 50.000,00 gem. Nr. 3101 festsetzen lassen? Ist hier ein Prozessrechtsverhältnis entstanden?

Hat von euch jemand eine Idee hierzu bzw. Denkanstöße?

Vielen Dank schon mal im Voraus :thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

09.08.2013, 18:09

0,8 VG ja aber auch nur 1,0 EG, da ja die Widerklage anhängig war.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten