folgender Sachverhalt:
Wir: Kläger
Klage i.H.v. 5.001,00 €
Telefonat mit Gegner
gerichtlich protokollierter Vergleich mit Schlusstext
"Der Streitwert des Rechtsstreits beläuft sich auf 5.001,00 € und der Streitwert des Vergleiches auf 10.000,00 € (den Rechtsstreit übersteigend um 4.999,00 €)" "Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme dieses Vergleichs trägt der Beklagte"
Ich muss hier nun
- PKH-Vergütungsantrag
- KFB nach § 126 ZPO
machen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier wie folgt abrechnen kann:
PKH-Abrechnung
Gegenstandswert: 5.001,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 49, Nr. 3100 VV RVG 139,40 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 10.000,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 4.999,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, § 49 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 175,20 €
Gegenstandswert: 5.001,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 49 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 225,00 €
Gegenstandswert: 4.999,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 49, Nr. 1000 VV RVG 138,00 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 10.000,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 5.001,00 €
1,2 Terminsgebühr § 49, Nr. 3104 VV RVG 270,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 947,60 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 967,60 €
Bitte helft mir
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