Hallo.
Wenn in einem Verfahren PKH abgelehnt und Beschwerde eingelegt wird, was für ein Gegenstandswert gilt dann für das Beschwerdeverfahren. Der worin du beschwert bist, also die Gebühren, die man bei der PKH abgerechnet hätte, oder der Wert des Verfahrens?
Vielen Dank.
Gegenstandswert Beschwerde PKH
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Es kommt darauf an, ob wegen PKH aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse oder wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg versagt wurde. Im ersten Fall nimmst Du den Wert, in dem Du beschwert bist und im zweiten Fall den Verfahrenswert.
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