Gegenstandswert Beschwerde PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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RVG
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#1

17.07.2013, 15:59

Hallo.

Wenn in einem Verfahren PKH abgelehnt und Beschwerde eingelegt wird, was für ein Gegenstandswert gilt dann für das Beschwerdeverfahren. Der worin du beschwert bist, also die Gebühren, die man bei der PKH abgerechnet hätte, oder der Wert des Verfahrens?

Vielen Dank.
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niva
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#2

17.07.2013, 16:07

Das ist der Wert des Verfahrens.
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#3

17.07.2013, 16:44

Es kommt darauf an, ob wegen PKH aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse oder wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg versagt wurde. Im ersten Fall nimmst Du den Wert, in dem Du beschwert bist und im zweiten Fall den Verfahrenswert.
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#4

17.07.2013, 21:54

vielen, vielen Dank für die schnellen Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen.
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