Muss Rechtsanwalt Beratungshilfe im Nachhinein akzeptieren?
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Alle Anwälte wissen, dass sie im Erstgespräch über Geld reden müssen, und 80% aller Anwälte drücken sich davor, und dann gibt´s immer solche Probleme im Nachhinein! Schick deinen Chef mal auf´n Seminar! Und die Geldpolitik ist nicht deine Sache - es sei denn, es gibt ne genaue Anweisung zum Abfragen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch das Sekretariat (die es aber offenbar bei euch nicht gibt).- Dann muss der Chef jetzt eben im Nachhinein selbst reparieren, vielleicht lernt er was dabei. Sorry, mich regt das auf :twisted:
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Brauchste Dich nicht aufregen, der Thread ist aus 2010, alles olle Kamellen. ![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
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Dem steht aber regelmäßig wohl § 49a BRAO entgegenPepsi hat geschrieben:na weil 99 € für umfangreiche Tätigkeiten wohl nicht viel ist
und ihr hättet ja sicher das Mandat abgelehnt, wenn ihr das vorher gewusst hättet oder?
http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49a.html
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In § 16 BORA steht "bei begründetem Anlass". Da es in der Sache nur um Umgangsrecht ging, hatten wir von den wirtschaftlichen Verhältnissen keine Kenntnis und es gab nach Meinung der RAin keinen Anlass, diese dazu zu befragen.
Wir hätten das Mandat schon angenommen, aber der Mandantin gesagt, dass wir auf ihre ständigen unnötigen Querelen nicht eingehen. Wir hätten ihr dann klargemacht, dass wir für € 99,00 nicht täglich (übertrieben) und für jeden Mist die Gegenseite anschreiben können.
Wir hätten das Mandat schon angenommen, aber der Mandantin gesagt, dass wir auf ihre ständigen unnötigen Querelen nicht eingehen. Wir hätten ihr dann klargemacht, dass wir für € 99,00 nicht täglich (übertrieben) und für jeden Mist die Gegenseite anschreiben können.
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Auch schön, dass nach 2 1/2 Jahren ab Threaderöffnung und fast 2 Jahren seit dem letzten Post noch mal ne Rückmeldung kommt.
Ich glaube kaum, dass Du die Sache so lange liegen gelassen hast.
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