Guten Morgen
wir haben in einem Nachbarrechtsstreit den Mdt. im Schiedsverfahren vertreten, 2300 GG, Auslagen und Mwst, anschließend Klage, Verfahren endet mit Vergleich,
Gerichtliche Gebühren sind auch klar; 3100 VG, Anrechnung 0,65, Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Auslagen und Mwst., GK.
Im Schiedsverfahren ist ein Termin gewesen. Dafür bekomme ich doch keine extra TG, oder? Das wäre ggf. über eine höhere 2300 GG zu regeln. Richtig? Oder liege ich gerade völlig falsch?
Vielen DAnk für Eure Hilfe.
Schiedsverfahren Nachbarstreit Termin, Klage
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Für die Vertretung im Schiedsverfahren wird eine 1,5 Gebühr nach Nr. 2303 VV abgerechnet, welche auch die Terminswahrnehmung abdeckt. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV fällt nur an, wenn auch auch vor dem Schiedsverfahren außergerichtlich tätig gewesen seid.
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Nell hat geschrieben:Für die Vertretung im Schiedsverfahren wird eine 1,5 Gebühr nach Nr. 2303 VV abgerechnet, welche auch die Terminswahrnehmung abdeckt. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV fällt nur an, wenn auch auch vor dem Schiedsverfahren außergerichtlich tätig gewesen seid.
Und wie sieht dann die gesamte Kostennote aus? Wie läuft es mit den Anrechnungen? Die 1,3 GG 2300 rechne ich ja an die 1,5 GG 2303 an, oder? und die 1,5 GG 2303 an die 1,3 VG 3100, oder? oder red ich jetzt ein Schmarn?