Streitwert Arbeitsrecht Versetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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niva
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#1

10.07.2013, 15:51

Wir haben für unseren Mandanten Klage vor dem Arbeitsgericht auf Versetzung eines anderen Mitarbeiters beantragt. Was kann ich hier denn als Streitwert zugrunde legen?

Bei Versetzung ist es ja eigentlich ein Bruttomonatsgehalt, aber das ja dann für den Fall, dass es um die Versetzung des Mandanten geht. Das Gehalt des Mitarbeiters kann man ja auch schlecht angegeben. Oder hab ich hier nur den Auffangwert nach § 23 III 2 RVG?
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Anahid
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#2

10.07.2013, 18:02

Euer Mandant ist nicht der Arbeitgeber?
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niva
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#3

11.07.2013, 08:22

Wir vertreten den Arbeitnehmer. Unserem Mandanten ist damit auch das Einkommen des Mitarbeiters, der versetzt werden sollte, nicht bekannt.
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#4

11.07.2013, 09:08

Mir ist nur grad der Sachverhalt nicht klar. Sorry....vielleicht bin ich bißchen schwer von Begriff grad :oops:

Ihr vertretet einen Arbeitnehmer, der einen Antrag auf Versetzung eines anderen Arbeitnehmers stellt. Mit welcher Begründung denn? Ich kenne das nur, dass man beantragen kann, dass man selbst versetzt wird. Aber doch nicht, dass ich beantrage, dass, wenn ich mich z.B. mit einer Kollegin nicht vertrage, diese versetzt wird. Der ganze Fall muss ja in irgendeinem Zusammenhang mit Eurem Mandanten stehen. Entweder, weil er an dieser Stelle sitzen bleiben will oder sowas. Ich kann ja nicht einfach andere Leute hin- und herschieben, weil mir das besser passt. Und weil es im Zusammenhang mit Eurem Mandanten stehen müsste, würde ich das Gehalt Eures Mandanten zugrunde legen.
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#5

11.07.2013, 09:28

Ich hab so eine Konstellation auch noch nicht erlebt.

Es ging hier um Mobbing. Mehrere Mitarbeiter wurden von einem Vorgesetzten gemobbt, wir hatten außergerichtich die Vertreten mehrere Mitarbeiter angezeigt, hier aber nur einen Dreizeiler, in dem ein Gespräch mit allen Beteiligten gefordert wurde. Das Gespräch hat dann ohne uns stattgefunden und einer hat sich entschlossen zu klagen, dass dieser Vorgesetzte versetzt werden sollte.
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#6

11.07.2013, 11:07

Geht die Versetzung mit einer Veränderung des monatlichen Bruttolohns einher?

Das Gericht entscheidet normalerweise, ob es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt.
Der Streit um die Wirksamkeit der Versetzung wird regelmäßig mit einem Bruttomonatseinkommen bewertet (LAG Rheinland-Pfalz v. 17.06.2004 - 7 Ta 87/04).
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#7

11.07.2013, 11:15

Wir haben die Klage zwischenzeitlich wieder zurückgenommen, also nein.
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#8

11.07.2013, 12:41

Da es keine Anhaltspunkte für den Streitwert gibt, würde ich den Auffangstreitwert nehmen oder eben doch gerichtliche Streitwertfestsetzung beantragen. Das geht ja auch, wenn die Klage zurückgenommen wurde. Der Grund für den Versetzungsantrag ist schließlich Mobbing und da gibt es keine feste Regelung, soweit ich weiß.
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#9

11.07.2013, 12:42

:thx
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