Hallo,
wir haben für unsere Mandantin (Arbeitgeberin) eine Dienstanweisung für die Mitarbeiter erstellt. Mehr war nicht zu tun.
Was kann ich denn da abrechnen? Gegenstandswert?
rOy
Abrechnung Erstellung einer Dienstanweisung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würd § 23 RVG heranziehen und Regelstreitwert nehmen. Wenn die Gebühren zu niedrig sind für den Aufwand, ggf. Streitwert etwas erhöhen oder Gebührenrahmen. Wir machen für solche Sachen immer Honorarvereinbarungen.
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