Abrechnung Arbeitsrecht - verschiedene Angelegenheiten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pippilotta1512
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#1

05.07.2013, 11:27

Hallo zusammen, :wink1

ich hab eine ganz tolle Akte auf dem Tisch... :evil:

Mdt. hatte einen Arbeitsrechtsstreit. Wurde wie auch mehrere andere Arbeitnehmer von einem FA für ArbR vertreten. Da sie anfangs keine RS hatte, hat der dann abgerechnet. Das fand Sie jetzt dann doch nen bisschen viel und hat um Prüfung der Rechnungen gebeten.
Ich hab mir die jetzt mal angesehen und komme zu dem gleichen Schluss.

Es ging um Versetzung, Kündigung, Gehalt, Boni, Zuschläge, Abmahnung. Zwei gerichtliche Verfahren. Im gerichtlichen Verfahren dann Einigung zwischen den AN und dem AG in einer riesigen Besprechung (zumindest ergibt sich das so aus den Unterlagen.

Erstmal hab ich nichts gefunden, dass Sie über die Kostentragung belehrt wurde - aber das ist ne andere Baustelle.

Wenn ich das Verfahren hätte abrechnen müssen, hätte ich das so gemacht:

1. Verfahren wg. Versetzung, Kündigung, und einem Teil der Zahlungsansprüche
1,8 GG 2300 aus 11.707 (Versetzung und Kündigung)
1,3 VG 3100 aus 18.084 (Versetzung, Kündigung, Zahlungsansprüche)
1,2 TG 3104 aus 18.084
1,0 EG 1003 aus 18.084

2. Verfahren wg. weiterer Zahlungsansprüche und Entfernung einer Abmahnung
1,3 GG 2300 aus 4.016 (Zahlung 1.500 und Entfernung Abmahnung)
1,3 VG 3100 aus 11.658 (Zahlung 1.500, Entfernung der Abmahnung, weitere Zahlungen)
1,2 TG 3104 aus 11.658
1,0 EG 1003 aus 11.658

Vergleich wurde im Verfahren 1 geschlossen und mit dem Vergleich auch Verfahren 2 beendet. Da beide gerichtlich waren, kommt ja keine 1,5 EG 1000 in Frage und auch keine Differenzgebühr. ODER?

Ach ja: Streitwerte hat das Gericht festgesetzt für alle einzelenen Klageanträge und Klageerweiterungen. Und natürlich jeweils zwei Mal PTE und USt. noch dazu. Und natürlich Anrechnung 2300 auf 3100.

Der Anwalt, der die Mandantin in dem Verfahren vertreten hat, rechnet jetzt wie folgt ab:

1. Beratung, BNesprechung mit BR, Bewertung diverser Verträge, Widerspruch gegen Betriebsübergang, Zustellung mit zwei Zustellarten, Vertretung in der Angelegenheit Betriebsübergang
Beratung, Gutachten für Verbraucher 190 Euro
Anrechnung 190 Euro
GW 8.780
2,0 GG 2300
PTE
Kopien 7000 Nr. 1d (149 Seiten)
USt.

2. Freistellung/Beschäftigung, Zwischenzeugnis, Zuschläge/Versetzung, Abmahnung, Androhung fristlose Kündigung
Beratung 190 Euro
Anrechnung 190 Euro
GW 2.926 (Freistellung/Beschäftigung)
1,8 GG 2300
GW 1.463 (Zwischenzeugnis)
1,3 GG 2300
GW 685 (Zuschläge)
1,3 GG 2300
Beratung 190 Euro
keine Anrechnung gem. Vereinbarung
GW 8.780 (Versetzung/Änderungskündigung)
1,8 GG 2300
GW 2.926 (Abmahnung/Androhung fristlose Kündigung)
1,3 GG 2300
PTE 96,90 Euro
USt.

Die beiden Rechnungen hat die Mandantin erhalten. An die RSV, die später dann hinzukam, weil die Mandantin die dann abgeschlossen hatte, hat er wie folgt abgerechnet:

Abmahnung/Androhung fristlose Kündigung/Versetzung/fristgemäße Kündigung
Beratung 190 Euro
Anrechnung 190 Euro
GW 11.707 (angedrohte fristlose Kündigung, Abmahnung)
1,5 GG 2300
GW 11.707 (angedrohte außerordentliche Änderungs-Beendigungskündigung, Versetzung)
1,8 GG 2300
GW 17.227 (vom Gericht festgesetzt)
1,3 VG 3100
-0,75 Anrechnung GG aus 11.707
GW 11.658 (vom Gericht festgesetzt)
0,8 VG 3101
GW 17.227 (vom Gericht festgesetzt)
1,2 TG 3104
GW 28.885 (Vom Gericht festgesetzt)
1,0 EG 1003
PTE 80,00 Euro
Kopien Nr. 7000, 1d (73 Seiten)
USt.

In Klammern steht immer das, was er in seiner Rechnung dazu geschrieben hatte. Die GG über 1,3 hat er auch begründet und die Begründung kann ich nachvollziehen. Was mich von den Socken haut, ist dass er die GG mehrfach nimmt. Ich hätte gedacht, dass ich alles eine Angelegenheit.
Außerdem dürfte er wohl doppelt abrechnen, also zumindest GG für Versetzung und GG für Abmahnung, die sowohl in einer der Rechnungen an die Mdt sind als auch in der Rechnung an die RSV.

Ich hab jetzt schon nen Weile gegoogelt, aber ich finde nichts, was mir sagt, welche Sachen tatsächlich ein Angelegenheit sind und welche verschiedene. Lasse mich ja gern belehren, wenn ich falsch liege, aber ich kann mir das nicht vorstellen, dass die Berechnung, so wie sie der Anwalt gemacht hat wirklich stimmt...

Vielen Dank schon mal an alle, die sich die Zeit nehmen, dass alles überhaupt zu lesen und ein noch größerer an alle, die mir beim Denken helfen. :wink:

LG Pippilotta
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#2

05.07.2013, 12:22

Eine Abmahnung und eine Versetzung bilden m.E. gesonderte Angelegenheiten. Soweit ich das sehe, gab es zwei Gerichtsverfahren (zumindest nach Deiner Abrechnung). Er rechnet aber nur eine VG ab. Schon spätestens da steig ich aus der Prüfung aus, wenn ich keine Akten vorliegen habe.
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#3

05.07.2013, 12:35

Ich hab leider auch nur die Unterlagen, die die Mandantin bekommen hat.

Also, so lange er weniger Will, hab ich da natürlich keine Einwendung. :wink:

Die Abmahnung erfolgte, weil die Mandantin versetzt wurde und die Arbeit dann dort nicht engetreten ist. Der Versetzung wurde vorher widersprochen.
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#4

05.07.2013, 12:59

Aber wenn er weniger abrechnet, als er darf, prüf ich doch nix. Das ist mir dann doch auf deutsch gesagt "wurscht". Dann müsste ja bei Deiner Abrechnung mehr rauskommen als bei ihm.

Auch wenn die Abmahnung im Zusammenhang mit der Versetzung erfolgt ist, bilden beide Sachen m.E. gesonderte Tätigkeiten. Du gibst in Deiner Abrechnung selbst an, dass es auch entsprechend zwei Gerichtsverfahren gab.
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#5

05.07.2013, 13:36

Also insgesamt komm ich auf etwas mehr als 5.000 Euro und er auf mehr als 8.000 Euro. Weil er eben die verschiedenen außergerichtlichen abrechnet. Ich würde halt die Streitwerte addieren und dann für alles eine 1,8 GG nehmen. Weil sich aus dem was ich hier habe schon ergibt, dass es recht umfangreich war.
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#6

05.07.2013, 13:45

Ich würde - ohne die Akten zu kennen - sagen, dass zwei GG´s rechtfertigt sind aufgrund von zwei Verfahren, und zwar nach den jeweiligen Streitwerten der Verfahren.

Wenn er gegenüber der Mandantin anders abrechnet als gegenüber der RSV, würde ich allein insoweit schonmal um Aufklärung bitten. Die Rechnung gegenüber der RSV macht auch Sinn (wobei da die zweite VG fehlt).
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