Hallo,
wir vertreten einen Campingsplatzbesitzer und wollen nun die Gegenseite auf Räumung des gepachteten Platzes verklagen.
Ich wollte jetzt mal wissen, wie hoch der Streitwert ist. Mein Chef meint der einfache Jahrespachtzins (das wären 640 €). Ich bin mir da aber ehrlich gesagt nicht so sicher, ob er das richtig hat
Danke für Eure Hilfe!
Streitwert Räumung (Pacht)
- Tash
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 45
- Registriert: 04.03.2010, 11:58
- Beruf: Refa
- Software: RA-Micro
§ 41 GKG
1. Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig, ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung maßgebend. Das Entgelt nach Satz 1 umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden.
1. Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig, ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung maßgebend. Das Entgelt nach Satz 1 umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden.
Was der Sonnenschein für die Blumen ist, das sind lachende Gesichter für die Menschen.