ich hänge bei einer Abrechnung total in den Seilen.
Chef meint, ich sollte einfach bei der Gegenseite abschreiben
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
2 Verfahren (Mietsache), wir vertreten in beiden denselben Beklagten. 2 x Berufungsverfahren.
In dem Verfahren A findet ein Termin statt und man einigt sich in beiden Sachen.
Im Protokoll steht zum Streitwert:
"Der Streitwert wird auf bis € 9.000 festgesetzt. Der Wert der Sache B wird auf bis € 17.000 festgesetzt.
Der Wert des Vergleiches beträgt € 20.000"
Die Gegenseite rechnet die 2. Instanz (A) wie folgt ab:
1,6 VG aus € 9.000
1,1 VG aus € 11.000
- Prüfung § 15 Abs. 3, 1,6 VG aus € 20.000
1,2 TG aus 9.000
1,3 EG aus € 9.000
1,5 EG aus € 11.000
Prüfung § 15 Abs. 3 RVG, 1,5 EG aus € 20.000
Verfahren B wird wie folgt abgerechnet:
1,6 VG aus € 16.000 (woher zum Henker kommt dieser Wert???
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
1,1 VG aus € 4.000
- Prüfung § 15 Abs. 3, 1,6 VG aus € 20.000
1,2 TG aus € 16.000
1,3 EG aus € 16.000
1,5 EG aus € 4.000
Prüfung § 15 Abs. 3 RVG, 1,5 EG aus € 20.000
-> Ich verstehe einfach nicht, woher er diese Werte nimmt, außerdem kann er doch nicht 2 x den Vergleich abrechnen, oder???