Kostenausgleichsantrag Anrechnung GG
- Liesel
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Keinesfalls die Hälfte von der eingeklagten Gebühr, da diese so nicht ausgeurteilt wurde.
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- Pepples
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Da stimme ich Liesel zu. Du kannst nur anrechnen, was ausgeurteilt wurde.
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- sunny84
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Ach sorry, wenn natürlich die Hälfte von der zugesprochenen Gebühr. Meinte ich eigentlich auch; die Sache macht mich heute irgendewie ganz wuschig im Kopf. Man sollte vor dem Absenden, den Beitrag vielleicht nochmal lesen
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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So ihr Lieben, hab ja des Dingens so rausgeschickt und jetzt kommt der Gegenanwalt:Hier die Aufstellung der eingeklagten vorgerichtlichen Gebühren:
Gegenstandswert: 3.874,35 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 318,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 338,50 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 64,32 €
Gesamtbetrag 402,82 €
So, jetzt nehm ich von den Netto-Gebühren (ohne Auslagen und Mwst) 17/100 = 54,15 € und hiervon die Hälfte = 27,07 € und rechne des jetzt auf die Verfahrensgebühr an?
Richtig?
"... wird zum Kostenausgleichsantrag der Klägerseite vom 05.06.2013 in der gebotenen Kürze dahingehend Stellung genommen, dass hier vorliegend die Anrechnung von 0,65 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG aus dem Streitwert des vorliegenden Verfahrens, mithin aus einem solchen in Höhe von 2.112,17 € zu erfolgen hat und nicht lediglich in Höhe von netto 27,07 €"
So... und nun?
Wie es aussieht bin ich in unserer Gegend doch nicht der einzige der sich bislang nicht so richtig mit der Anrechnung auskannte...
- Anahid
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Ohne mir jetzt 5 Seiten hier durchlesen zu wollen:
Eine Anrechnung der hälftigen GG auf die VG hat nur insoweit zu erfolgen, als die GG ausgeurteilt wurde oder durch die Gegenseite bereits ausgeglichen wurde.
Der Satz ist eigentlich ziemlich klar. Sollte das nicht weiterhelfen, sag Bescheid und ich les das alles hier.
Eine Anrechnung der hälftigen GG auf die VG hat nur insoweit zu erfolgen, als die GG ausgeurteilt wurde oder durch die Gegenseite bereits ausgeglichen wurde.
Der Satz ist eigentlich ziemlich klar. Sollte das nicht weiterhelfen, sag Bescheid und ich les das alles hier.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.