Streitwert/Erhöhung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sternchen1981
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#1

27.06.2013, 15:04

Hallo!

Ich habe hier ein Endurteil und muss nun einen KAA machen.

Wir sind Klägervertreter und vertreten 10 Parteien, davon sind 4 Eheleute (Wassergemeinschaft)

K zu 1) (1 Person) 1 Anwesen
K zu 2,3) (Ehepaar) 2 Anwesen
K zu 4,5) (Ehepaar) 1 Anwesen
K zu 6,7) (Ehepaar) 1 Anwesen
K zu 8,9) (Ehepaar) 1 Anwesen
K zu 10) (1 Person) 1 Anwesen

Streitwert wurde auf 28.000,00 € festgesetzt.

Anmerkung zum Streitwert: Bei der Streitwertfestsetzung war das Interesse der Klägerin nach § 3 ZPO zu bestimmen. Das Gericht ist dabei dem Ansatz des Klägervertreters in der Klageschrift gefolgt und hat für jedes der sieben betroffenen Anwesen auf Klägerseite den Auffangstreitwert von 4.000,00 angesetzt.

Wenn ich jetzt berechne:
0.3 Erhöhung aus 8.000,00 € für K 2,3)
0.9 Erhöhung aus 4.000,00 € für den Rest

Ist das so richtig? Cheffe will das so abrechnen, ich bin mir nicht (mehr) sicher, weil ich glaube, dass wir vor lauter Zusammenzählen etc. jetzt echt nen Knoten im Hirn haben...

:thx schon mal im Voraus!
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niva
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#2

27.06.2013, 15:09

Ich würde sagen, du kannst entweder eine Erhöhungsgebühr ansetzen oder aus einem addierten Wert berechnen.
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Adora Belle
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#3

27.06.2013, 15:20

Ich finde schon die Wertfestsetzung seltsam. Was ist denn eine Wassergemeinschaft?

Wenn jeder Kläger nur mit seinem eigenen Anwesen am Gesamtwert beteiligt ist, dann entsteht da m.E. keine Erhöhung mehr, sondern die Mehrvertretung wurde dann schon durch die Streitwertaddition berücksichtigt. Es gäbe dann also nur die 0,3 Erhöhung für K3 aus dem Wert 8.000.

Edit: Jetzt hab ich das nochmal gelesen, und tendiere doch zu Eurer Abrechnung. Irgendwo muss man ja die Kläger ohne "eigenen" Streitwert unterbringen. Die hatte ich vorhin völlig übersehen.
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niva
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#4

27.06.2013, 15:27

Wenn ich so drüber nachgrübel, die Abrechnung macht schon Sinn. Du hast 3x Ehepaar mit 1 Anwesen über 4.000 €, damit fällt die 1008 an und 1x Ehepaar für 8.000 €, da ja auch.
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sternchen1981
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#5

27.06.2013, 15:33

OK, super danke euch beiden!!

@Adora Belle: Die Kläger und die Beklagte haben einen gemeinsamen Brunnen zur Wassergewinnung. Gestritten wird wegen dem Betretungsverbot der Beklagten gegenüber den Klägern (Weg zum Brunnen geht über Grundstück der Beklagten) und weitere "kleine, nette Streitigkeiten" :wink:

OK, dann hab ich somit folgende Abrechnung:

1.3 VG aus 28.000,-
0.3 Erhöhung aus 8.000,-
0.9 Erhöhung aus 4.000,-
etc. pp
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#6

27.06.2013, 15:38

Jo. Wobei ich jetzt noch überleg, ob Du die Erhöhung abgleichen musst, insgesamt nicht höher als 1,2 aus 12.000. Das ist wirklich verzwickt.
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sternchen1981
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#7

27.06.2013, 15:42

Ja, das stand auch kurz mal zur Debatte hier. Aber die 1.2 aus 12.000,- ist ja wesentlich höher als die anderen beiden. Von daher passts dann schon.

Aber an und für sich würd mich das schon auch interessieren, ob man hier den Abgleich machen MUSS.
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#8

27.06.2013, 16:09

Ach, ist ja auch Quatsch. Muss ja heißen - nicht höher als 0,9 aus 8.000. Ich glaub ich krieg Kopfschmerzen. :mrgreen:
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sternchen1981
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#9

27.06.2013, 16:25

Adora Belle hat geschrieben:Ach, ist ja auch Quatsch. Muss ja heißen - nicht höher als 0,9 aus 8.000. Ich glaub ich krieg Kopfschmerzen. :mrgreen:
Stümmt - ich sagte ja vorhin schon, dass ich durch die ganze Sache mittlerweile nen riesen Knoten im Hirn hab...

Vielleicht sollte ich mir einfach morgen wieder Gedanken dadrüber machen :pfeif
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