Ich habe hier ein Endurteil und muss nun einen KAA machen.
Wir sind Klägervertreter und vertreten 10 Parteien, davon sind 4 Eheleute (Wassergemeinschaft)
K zu 1) (1 Person) 1 Anwesen
K zu 2,3) (Ehepaar) 2 Anwesen
K zu 4,5) (Ehepaar) 1 Anwesen
K zu 6,7) (Ehepaar) 1 Anwesen
K zu 8,9) (Ehepaar) 1 Anwesen
K zu 10) (1 Person) 1 Anwesen
Streitwert wurde auf 28.000,00 € festgesetzt.
Anmerkung zum Streitwert: Bei der Streitwertfestsetzung war das Interesse der Klägerin nach § 3 ZPO zu bestimmen. Das Gericht ist dabei dem Ansatz des Klägervertreters in der Klageschrift gefolgt und hat für jedes der sieben betroffenen Anwesen auf Klägerseite den Auffangstreitwert von 4.000,00 angesetzt.
Wenn ich jetzt berechne:
0.3 Erhöhung aus 8.000,00 € für K 2,3)
0.9 Erhöhung aus 4.000,00 € für den Rest
Ist das so richtig? Cheffe will das so abrechnen, ich bin mir nicht (mehr) sicher, weil ich glaube, dass wir vor lauter Zusammenzählen etc. jetzt echt nen Knoten im Hirn haben...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)