Kostenfestsetzung / Anrechnung Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Paulchen2001
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#1

26.06.2013, 09:13

Hallo, :?
hab mal wieder eine Frage zur Kostenfestsetzung:
Wir haben Mandant außergerichtlich vertreten, sodann nach vergeblicher Zahlungsaufforderung an Gegner Mahnbescheid gemacht und dort auch die Geschäftsgebühr und Minderungsbetrag mit geltend gemacht. Gegner hat Widerspruch eingelegt, sodann streitiges Verfahren. Wir haben sodann beim Klageantrag unter Ziffer 2. beantragt: Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin durch Zahlung von € .... an die RA´e (also wir) nebst Zinsen über Basiszinssatz seit .... von den vorgerichtlichen Kosten freizustellen.

Nunmehr erging Beschluss mit Vergleich: Zum Ausgleich aller gegenseitigen Forderung der Parteien aus Geschäftsbeziehung zahlt der Beklagt an Klägerin einen Betrag von 2000,- €, Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3. Kosten Vergleich werden gegeneinander aufgehoben.

Jetzt sollte ich Kostenfestsetzungsantrag machen und habe da natürlich die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr mit rein genommen und mein Chef hat die Anrechnung rausgestrichen. So nun bin ich völlig verwirrt, da wir doch im Klageantrag die außergerichtlich entstandenen RA-Kosten mit eingeklagt haben, also muss doch die Anrechnung auch erfolgen - oder nicht????????????

:thx
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Pepples
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#2

26.06.2013, 09:25

Es kommt nicht darauf an, dass die beantragt wurden, sondern ob sie tituliert wurden. Wenn im Vergleich die GG nicht betragsmäßig erfasst ist, muss sie auch nicht angerechnet werden. Dein Chef hat hier Recht. :wink:
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