...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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conni
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#1
25.06.2013, 09:32
Guten Morgen, alle zusammen:
Ich brauche bitte Eure Hilfe:
Wir hatten Klagauftrag. Nach telefonischer Besprechung beider Anwälte wird keine Klage eingereicht, da die Gegenseite zahlt. Kann ich neben der Gebühr nach Nr. 3101 VV RVG auch eine Terminsgebühr wegen der telefonischen Besprechung abrechnen.
Freue mich über Eure Antworten.
Danke schon einmal im Voraus.
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
25.06.2013, 09:33
Jep.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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conni
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#3
25.06.2013, 09:38
für die schnelle Antwort!