Zurückbehaltungsrecht durch Mdt???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Steffi81
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#1

21.06.2013, 09:23

Guten Morgen zusammen,

vll kann mir jemand helfen...

Wir haben Rgn an Mdt geschickt. Er schreibt zurück und fordert Abschriften von MB und VB, Protokolle über die ZV und den PfÜB und teilt mit, dass er bis zum Erhalt dieser Unterlagen von SEINEM Zurückbehaltungsrecht gebrauch macht.

Hat er denn überhaupt ein Zurückbehaltungsrecht??? Denn wer versichert uns denn dass er nach Erhalt der Unterlagen auch bezahlt? Wenn ja, wo steht das? Ich kenne das nur auf seite des RA, bis zur vollständigen Bezahlung der Rgn bleiben die Originale beim RA.

Danke schon mal und Grüßle
Steffi
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Tigerle
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#2

21.06.2013, 10:45

Das ist echt eine gute Frage. Also ich würde sagen, er hat ein Zurückbehaltungsrecht höchstens dann, wenn Ihr die Dienstleistung nicht ordnungsgemäß erbracht hättet. Ob jetzt die Übersendung von Unterlagen dazu gehört, das weiß ich nicht.

Aber wie gesagt, ich weiß es nicht, dass ist mein Bauchgefühl
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Lämmchen
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#3

21.06.2013, 10:50

Das kling danach, als wurde der Mandant nicht über den Ablauf des Mandates unterrichtet. Dazu ist der RA aber verpflichtet. Will er vielleicht deshalb erst Abschriften haben? In dem Fall hat der Mandant recht, dass er vorher nichts zahlt.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Pitt
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#4

21.06.2013, 10:51

Falls Euer Mandant bislang keine entsprechenden Abschriften erhalten hat, ist er faktisch nicht in der Lage Eure Rechnung zu prüfen. Ob hier das Zurückbehaltungsrecht des § 273 BGB oder ein anderer § greift, müsste eigentlich der Chef beantworten können. Auf jeden Fall ist der RA nach § 11 BORA verpflichtet, den Mandant über die wesentlichen Vorgänge des Mandates zu unterrichten und hierzu zählen m. E. die kostenauslösenden Maßnahmen. Denn ohne entsprechende Kostenbelege müsste der Mandant blind darauf vertrauen, dass die RA-Rechnung schon so stimmt. Ich würde dem Mandanten die Unterlagen zusenden, anbieten, dass eventuelle Rückfragen zu einzelnen Kostenpositionen kurzfristig mit dem Sachbearbeiter abgeklärt werden können und eine angemessene Zahlungsfrist setzen.
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#5

21.06.2013, 10:58

Ob er ein direktes ZUrückbehaltungsRECHT hat weiß ich auch nicht aber grundsätzlich hat der Mdt doch ein Anrecht darauf, die Unterlagen des Verfahrens in Zweitschrift für seine Akten zu erhalten. Schickt ihr sowas denn nicht sofort immer in Abschrift an eure Mdt?
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#6

21.06.2013, 11:06

Danke erstmals für all eure Antworten. :thx

Wir verständigen selbstverständlich immer unsere Mdten über den Ablauf des Verfahrens und informieren sie immer bei Neuigkeiten. Genauso halten wir vor jeder kostenauslösenden Maßnahme vorher Rücksprache ob dies denn auch gewünscht ist, soweit keine RSV vorhanden ist. Protokolle etc. senden wir per Mail zu. Bei uns läuft fast alles auf dem Mailwege.

Mdt will einfach nicht bezahlen. Das ist der Punkt. Und hier frage ich ob er da das ZBR hat?

So, habe eben die Akte durchgesehen. Wir haben alles mitgeteilt, sogar die über die Aussichten einer DS-Klage wurde er informiert und dass die ZV monmentan keine Aussicht auf Erfolg hat. Wir daher unsere Kosten bekannt geben und wir empfehlen nach ein paar Jahren evtl. nochmal einen Versuch der ZV zu starten. Diverse Telefonnotizen liegen vor, wo Mdt anrief und mitteilte dass MB beantragt werden soll und auch ZV Auftrag.
Zuletzt geändert von Steffi81 am 21.06.2013, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

21.06.2013, 11:10

Wenn er doch alle Unterlagen bekommen hat so wie du sagst, worauf will er sich denn dann berufen, selbst wenn es eine Norm gibt, die das Zurückbehaltungsrecht regelt???
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Adora Belle
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#8

21.06.2013, 11:12

Nein, er hat kein ZBR.
Steffi81
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#9

21.06.2013, 11:14

:thx Adora Belle. Steht das vll auch irgendwo?

Coco Lores: Keine Ahnung worauf er sich berufen will. Er will halt nicht zahlen und versucht die Sache in die Länge zu ziehen.
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#10

21.06.2013, 11:17

Ja deswegen frag ich ja...damit ist doch deine Frage schon beantwortet! Selbst wenn es ein solches ZBR geben würde, wären doch die Voraussetzungen gar nicht gegeben...also Mdt nochmal anschreiben und zur Zahlung auffordern!
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