Hallo ans Forum,
ist es richtig, dass ich in der Rechnung die ERhöhung des Gebührenansatzes begründen muss?
Schachterlteufel
2,5 statt 1,3
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Davon habe ich noch nie gehört. Der erhöhte Gebührensatz muss aufgrund der vorliegenden Umstände (insbes. "umfangreiche oder schwierige Tätigkeit") gerechtfertigt sein. In der Rechnung selbst braucht meines Wissens nach noch keine Begründung für die Erhöhung stehen, aber man sollte auf Nachfrage des Mandanten bzw. seiner Rechtsschutzversicherung eine parat haben.
- Adora Belle
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Gesetzlich notwendig ist es nicht. Aber natürlich sinnvoll, in der Rechnung oder dem Schreiben dazu.
Müssen vielleicht nicht, aber ich würde es im Anschreiben schon erklären. Könnte einem entsprechende Rückfragen des Rechnungsempfängers ersparen
- Artemis
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Also meine Cheffen nehmen immer mehr als die 1,3er Gebühr. Der eine Anwalt schreibt es gleich mit rein, warum er höher abrechnet, die anderen schicken aber immer erstmal die Rechnungen an die Rechtsschutz und warten auf Rückfrage. Wobei manchmal die Rechtsschutz auch einfach blindlings zahlt, z. B. wenn wir "nur" 1,5 oder 1,8 abrechnen.
Und bei Nachfragen haben wir schon Vorlagen im PC, die wir nur noch auf die entsprechende Sache anpassen müssen, also bisschen ergänzen oder Sachen rausnehmen.
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Gut. Durch die Tür hinaus, zur linken Reihe, jeder nur ein Kreuz. Der Nächste.
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