Mein Anwalt meinte, es gäbe ein Urteil, in dem es heißt, dass ein KV nur dann als abrechenbar und als angenommen gilt, wenn der Mandant diesen mit seiner Unterschrift abgezeichnet hat.
D.h., wenn ich dem Mandanten schreibe "wir würden das mit einem Stundensatz von ... abrechnen und gehen davon aus, es würden ... Stunden für die I Instanz anfallen etc", kann ich es erst dann abrechnen, wenn der Mandant dieses Schreiben abgezeichnet hat? (Also auch ein "ok, macht es bitte so" als Rückantwort reicht nicht aus??).
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Das scheint mir sehr extrem, deswegen würde ich das Urteil gerne mal lesen...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)