Ich bin auf der Suche nach einem Urteil, dass es wohl bezüglich Aufträgen vom Mandanten, den abrechenbaren Gebühren und Mandatsverträge gibt.
Mein Anwalt meinte, es gäbe ein Urteil, in dem es heißt, dass ein KV nur dann als abrechenbar und als angenommen gilt, wenn der Mandant diesen mit seiner Unterschrift abgezeichnet hat.
D.h., wenn ich dem Mandanten schreibe "wir würden das mit einem Stundensatz von ... abrechnen und gehen davon aus, es würden ... Stunden für die I Instanz anfallen etc", kann ich es erst dann abrechnen, wenn der Mandant dieses Schreiben abgezeichnet hat? (Also auch ein "ok, macht es bitte so" als Rückantwort reicht nicht aus??). Alternativ müsste für jeden Auftrag ein eigenständiger Mandatsvertrag unterzeichnet werden..
Das scheint mir sehr extrem, deswegen würde ich das Urteil gerne mal lesen...
Rechtsprechung zum Mandatsvertrag
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Meiner Meinung nach kommt der Mandatsvertrag an sich auch mündlich zu Stande, aber im Streitfall muss der RA ja die Gebührenvereinbarung beweisen können, und da liegt der Hase im Pfeffer. Wir lassen Vergütungsvereinbarungen immer schriftlich bestätigen, damit so ein Streitfall gar nicht erst entstehen kann. - Mit der Rechtsprechung kann ich dir leider nicht helfen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 40
- Registriert: 23.12.2011, 14:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: München
Ok schon mal Danke Ihr beiden
KV=Kostenvoranschlag, sorry, -Macht der Gewohnheit.
Mein Hauptproblem ist die Form des "schriftlichen", also wirklich der Schritt, dass es ein von beiden Seiten unterschriebener Vertrag sein muss, der für jeden einzelnen Auftrag neu abgeschlossen werden muss.. Naja vielleicht hab ich noch Glück und jemand hat das Urteil, ansonsten muss sich der Chef wohl mal den Ablauf überdenken..
KV=Kostenvoranschlag, sorry, -Macht der Gewohnheit.
Mein Hauptproblem ist die Form des "schriftlichen", also wirklich der Schritt, dass es ein von beiden Seiten unterschriebener Vertrag sein muss, der für jeden einzelnen Auftrag neu abgeschlossen werden muss.. Naja vielleicht hab ich noch Glück und jemand hat das Urteil, ansonsten muss sich der Chef wohl mal den Ablauf überdenken..