MB - Widerspruch - Vergleich 1,5 oder 1,0?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Coco Lores
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#11

13.06.2013, 16:49

Ich würde auch sagen dass es hier noch gerichtlich ist! Hättet ihr die direkte Abgabe an das Streitgericht beantragt im MB im Falle eines Widerspruchs dann hätte die Einigung doch auch im gerichtlichen Teil stattgefunden!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#12

13.06.2013, 16:51

Haben wir aber nicht, das ist doch genau der Punkt! Meiner Meinung nach war das Mahnverfahren beendet und das Streitverfahren gab´s nicht. Hätten wir sofortige Abgabe beantragt (was wir NIE tun, weil man nie weiß, was passiert), hätte ich doch die Frage gar nicht. :wink:
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Liesel
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#13

13.06.2013, 17:13

Widerspruch MB mit anschließender außergerichtl. Einigung

In Beitrag #5 ist die Fundstelle im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>
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#14

13.06.2013, 17:23

Danke nochmal, Liesel und allen, ich hab mich jetzt mal durch den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> geackert und da steht (19. Aufl. Rn 37) leider eindeutig, dass das Mahnverfahren nicht mit dem Widerspruch endet, sondern "mit der Terminierung durch das Amtsgericht bzw. Abgabe an das Streitgericht oder mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheides oder mit der Rücknahme des Antrags".
Ich kann also zwar eine TG abrechnen, aber nur eine 1,0 Einigungsgebühr.
Schade eigentlich, aber wieder was gelernt :pfeif
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