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Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 07.06.2013 unter TOP 2013 beschlossen wegen des 2. KostRMoG erneut den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wie sich bereits in den letzten Tagen abzeichnete,
wird das neue RVG damit NICHT ZUM 01.07.2013 in Kraft treten können. Die geplanten Änderungen zum RVG sind dort jedoch schon weitestgehend außen vor.
Im Rechtsausschuss geht es nun insbesondere noch um die Gerichtsgebühren und PKH/Beratungshilfe:
"Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, die finanzielle Gesamtentlastung der Justizhaushalte aus diesem Gesetz und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts wesentlich zu erhöhen. Beide Gesetze seien im Zusammenhang zu sehen und sollten zu einer Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrades der Justiz führen. In dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts seien wesentliche Bestandteile der ursprünglich angestrebten Reform nicht umgesetzt worden, so dass auch das zunächst anvisierte Entlastungsvolumen nicht zum Tragen komme. Die vom Deutschen Bundestag beschlossene weitere Anhebung der Gerichtsgebühren im Kostenrechtmodernisierungsgesetz vermag jedoch nicht, diese weitgehenden Einschnitte auszugleichen."
http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_2372 ... __nnn=true" target="blank