Hallo liebe Mitstreiter/innen,
folgende Frage tut sich bei mir als BRAGO-resistenten und hier dementsprechend unwissenden RVGler auf:
Auftragserteilung: 2001
Vorerst haben wir außergerichtlich eine Forderung von ca. 74.000 DM gegenüber einer österreichischen Firma geltend gemacht. Nachdem diese nicht zahlen konnte, wurde im gleichen Jahr ein "Konkursverfahren" (wie es so schön in Österreich heißt) eröffnet.
Wir haben die Forderung unserer Mandantschaft angemeldet und sind in den Jahren 2001, 2002, 2003, 2005, 2006, 2008, 2012 und eben jetzt im Jahre 2013 tätig geworden, indem wir Korespondenz mit dem Konkursverwalter führten und den Sachstand anfragten.
Lässt sich hier irgendwie noch was nach RVG abrechnen, evtl. unter Anrechnung der BRAGO-Gebühren? Möchte hier keine Gebühren verschenken.
Wie sieht es aus mit § 15 Abs. 5 RVG? Evtl. einschlägig oder hier nicht relevant, da Insoverfahren eben so lange dauert?
Bin auf Eure Meinungen gespannt!!
Vergütung im Insoverfahren - Gläubigervertreter - BRAGO/RVG
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
§ 15 Nr. 5 RVG sagt: Ist der frühere Auftrag seit mehr als zwei Jahren erledigt .....
Erledigt ist aber Euer Auftrag nicht. Das Verfahren läuft eben Jahrhunderte. Darum: Nein. Leider kannst Du da nix mehr abrechnen. Das ist mit den BRAGO-Gebühren ausgestanden. Bei einem Verfahren mit so einer Dauer natürlich mehr als ärgerlich.
Erledigt ist aber Euer Auftrag nicht. Das Verfahren läuft eben Jahrhunderte. Darum: Nein. Leider kannst Du da nix mehr abrechnen. Das ist mit den BRAGO-Gebühren ausgestanden. Bei einem Verfahren mit so einer Dauer natürlich mehr als ärgerlich.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.