Abrechnung Arbeitsrecht:)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Smile
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#11

06.06.2013, 11:52

.
Zuletzt geändert von Smile am 06.06.2013, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
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#12

06.06.2013, 11:54

Ich wunder mich auch... ist es nicht nur die 3100 über 7500,00 €!?

Steh ich jetzt so auf dem Schlauch!?
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Liesel
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#13

06.06.2013, 11:56

3100 aus 7.500,00
3101 aus 5.000,00
15 III
3104 aus 12.500,00
1003 aus 7.500,00
1000 aus 5.000,00
15 III
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#14

06.06.2013, 12:01

Wie Liesel, aber es gibt da auch andere Rechtsprechung zu.
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#15

06.06.2013, 12:21

jojo, aber nur für PKH. Hier zahlt eine RSV. :wink:
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#16

06.06.2013, 12:47

:thx :thx :thx

Dann bin ich so auf der richtigen Seite oder?!??!?!


Gegenstandswert: 7.500,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 535,60 €
Gegenstandswert: 5.000,00 €
Protokollierung einer Einigung § 13, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 148,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 12.500,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 12.500,00 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 631,20 €
Gegenstandswert: 7.500,00 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 412,00 €
Gegenstandswert: 5.000,00 €
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 377,00 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 12.500,00 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.104,00 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 2.124,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 403,56 €
zu zahlender Betrag 2.527,56 €
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#17

06.06.2013, 12:49

Jo - wobei ich die Beträge jetzt nicht nachgerechnet habe.

Kleiner Hinweis noch: Sollte der Mehrvergleich nur protokolliert worden sein ohne vorherige Erörterung über den nicht anhängigen Anspruch, dann kannst du die TG nur aus 7.500,00 Euro berechnen.
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#18

06.06.2013, 13:07

Da muss ich noch mal nachfragen... :)

Aber vielen Dank!!!

PS: mir fehlen jetzt noch Fahrkosten und Abwesenheitsgeld in der Abrechnung... ist mir gerade noch aufgefallen.. soll ja alles seine Richtigkeit haben! :)
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