Oh moment ich glaub ich weiß, was dein Chef meint!
Du machst jetzt im 2. KFA eine 1,2 TG geltend für euch und die 0,5 TG entsteht ja gesondert für den TV deshalb sollst du die nicht in Abzug bringen und die Rechnung des TV wahrscheinlich dann als Nachweis beifügen!
Terminsvertretung/Gebühren etc.
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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Lisanne, hast du mal den oben verlinkten Beitrag von Profi gelesen?
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Du musst nur aufpassen...die 0,5 TG aus dem 1. KFA war ja bis zu dem Zeitpunkt ok, aber dann wurde Einspruch eingelegt und neu verhandelt und ein 2. VU erlassen, sodass aus der 0,5 TG dann eine 1,2 TG wurde! Nicht das du das verwechselst!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Ja, habe ich gelesen. Ist auch eigentlich verständlich..
Ich habs jetzt verstanden, glaube ich. Also die 0,5 aus dem 1. KfA ist für uns für das 1. VU.
Ich mache jetzt nur noch eine 1,2 TG und füge die RNG des TV bei als Nachweis. Ich verstehe nur nicht, wieso er will, dass ich das als "Position" mit aufführe? Er meinte, da gibts doch bestimmt ne VV-Nr...
Hat das irgendetwas mit VV 3402 zutun bezüglich Betragsrahmengebühren?
Ich habs jetzt verstanden, glaube ich. Also die 0,5 aus dem 1. KfA ist für uns für das 1. VU.
Ich mache jetzt nur noch eine 1,2 TG und füge die RNG des TV bei als Nachweis. Ich verstehe nur nicht, wieso er will, dass ich das als "Position" mit aufführe? Er meinte, da gibts doch bestimmt ne VV-Nr...
Hat das irgendetwas mit VV 3402 zutun bezüglich Betragsrahmengebühren?
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Was hat der TV in seiner Rechnung aufgeführt und auf wen ist die Rechnung ausgestellt, also wer hat ihn beauftragt?
Nach deiner Schilderung gehe ich - derzeit - davon aus, daß die "Gebühren" des TV nicht erstattungsfähig sind.
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Wir haben ihn beauftragt und die RNG ist auch auf uns ausgestellt...
Also so etwas hatte ich wirklich noch nie! Meine Güte
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Du kannst keine Gebühren für den TV abrechnen, da keine Beauftragung im Namen Eures Mandanten erfolgt ist, sondern Ihr mit dem eine Vereinbarung getroffen habt.
Aber selbst wenn dies nicht so wäre: In einem Verfahren kann höchstens eine 1,2 TG entstehen, die gegen den Gegner festzusetzen ist. Entsprechend geht Eure 0,5 TG in der 1,2 TG auf, egal, ob diese bei Euch oder bei einem TV entstanden ist.
Festsetzungsantrag also wie bereits gesagt: 1,2 TG ./. bereits mit KFA vom ...geltend gemachter 0,5 TG + ggf. MwSt. Mehr kannst Du nicht festsetzen lassen.
Aber selbst wenn dies nicht so wäre: In einem Verfahren kann höchstens eine 1,2 TG entstehen, die gegen den Gegner festzusetzen ist. Entsprechend geht Eure 0,5 TG in der 1,2 TG auf, egal, ob diese bei Euch oder bei einem TV entstanden ist.
Festsetzungsantrag also wie bereits gesagt: 1,2 TG ./. bereits mit KFA vom ...geltend gemachter 0,5 TG + ggf. MwSt. Mehr kannst Du nicht festsetzen lassen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Ich dachte immer, dass Gebühren eines UVB erstattungsfähig sind bis zum RA am Sitz der Partei. Was natürlich nicht zutrifft, wenn die Partei nicht selbst beauftragt hat, oder?
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