2 x Geschäftsgebühr Nacherfüllungsverlangen und Rücktritt?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SonicEvil
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#1

29.05.2013, 11:30

Hallöchen alle zusammen,

Chef und ich haben eine kleine Meinungsverschiedenheit (kommt nicht oft vor...) hinsichtlich einer Angelegenheit, welche sich wie folgt abgespielt hat:

Mdt. schließt Kaufvertrag ab mit Gegenseite und kauft Traktor.
Dieser ist mangelbehaftet.
Wir sind beauftragt Gewährleistungsansprüche durchzusetzen und fordern Gegner zur Nacherfüllung auf - Mängel werden bestritten - wir leiten Beweissicherungsverfahren ein

Nach Verfahrensschluss des selbständigen Beweisverfahrens:
Wir erklären Gegner außergerichtlich den Rücktritt vom Vertrag - Gegner reagiert nicht - Wir klagen auf Rückzahlung Kaufpreis Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Traktors.

Jetzt will Chef zwei Mal die Geschäftsgebühr abrechnen.
RS des Mandanten und ich sind der Meinung Geschäftsgebühr gibt es nur einmal.
Was meint ihr denn?
Hat jemand eventuell Rechtsprechung dazu, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit handelt und die Geschäftsgebühr nur einmal anfällt.
Wäre klasse, wenn ihr mir helfen könntet in dieser Angelegenheit.
Danke
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SonicEvil
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#2

12.07.2013, 13:01

Jetzt muss ich den Thread hier nochmal hochholen, weil wir erneut einen solchen Fall haben:

außergerichtliches Tätigwerden - Selbst. Beweisverfahren - außergerichtliches Tätigwerden - Klageverfahren...

Chef meint, es erfolgt nach der Durchführung des selbst. Beweisverfahren ein neuer Auftrag, weshalb auch eine gesonderte Geschäftsgebühr entstehen würde.

Kann mir jemand helfen?
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Anahid
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#3

12.07.2013, 13:08

Nein, erfolgt nicht. Wenn Vorbemerkung 3 Nr. 5 RVG bereits eine Anrechnung der VG des Beweisverfahens auf die Hauptsache ansieht, dann wird analog wohl nix anderes für die GG gelten. Schließlich handelt es sich um ein und denselben Gegenstand.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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