Hallo,
ich brauche mal wieder eure Hilfe. Wir sind Klägervertreter, erklären im Rahmen des Verfahrens einen Teil der Forderung für erledigt. Über den sodann noch im Streit stehenden Restbetrag schließen die Parteien einen Vergleich (§ 278 Abs 6 ZPO) ohne mündliche Verhandlung.
Das Gericht setzt den Streitwert fest auf 5.000 EUR und ab der Erledigungserklärung auf 2.500,00 EUR.
Nun meine Frage: nehme ich die Terminsgebühr VV 3104 aus 5.000 oder 2.500 Euro? Ich tendiere mehr zu dem geringeren Betrag, möchte mich aber gern absichern.
Vielen Dank....
Terminsgebühr im gerichtlichen Verfahren
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Sofern TG nicht vor Erledigungserklärung angefallen ist (z.B. Telefonate mit Gegenseite), aus 2.500,00 Euro.
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