Terminsgebühr im gerichtlichen Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Luni2801
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 14.02.2011, 16:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

16.05.2013, 15:33

Hallo,

ich brauche mal wieder eure Hilfe. Wir sind Klägervertreter, erklären im Rahmen des Verfahrens einen Teil der Forderung für erledigt. Über den sodann noch im Streit stehenden Restbetrag schließen die Parteien einen Vergleich (§ 278 Abs 6 ZPO) ohne mündliche Verhandlung.

Das Gericht setzt den Streitwert fest auf 5.000 EUR und ab der Erledigungserklärung auf 2.500,00 EUR.

Nun meine Frage: nehme ich die Terminsgebühr VV 3104 aus 5.000 oder 2.500 Euro? Ich tendiere mehr zu dem geringeren Betrag, möchte mich aber gern absichern.

Vielen Dank....
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

16.05.2013, 15:43

Sofern TG nicht vor Erledigungserklärung angefallen ist (z.B. Telefonate mit Gegenseite), aus 2.500,00 Euro.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Luni2801
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 14.02.2011, 16:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

16.05.2013, 16:05

Ich dachte es mir schon. Vielen herzlichen Dank....
Antworten