KFA bei unterschiedlichen SW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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AyumiJoseline
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#1

10.05.2013, 15:42

Hallo, habe da mal eine Frage zum KFA. Da ich seit 3 Jahren aus dem Thema raus war und nun wieder einsteige stehe ich im Moment auf dem Schlauch. Kurz zum Sachverhalt meiner Frage:

Wir haben für Mdt Widerspruch gegen MB eingelegt. Dann erfolgte Klageverfahren. Wir haben Klageerwiderung wie auch Widerklage / Hilfsantrag gestellt. Dann fand ein Termin statt. Nun ist ein Urteil zu unseren Gunsten ergangen. Kläger trägt sämtliche Kosten.
SW wie folgt:
469,99 bis zum 06.07.2012 (dies umfasst Widerspruch/Klage bzw. Klageerwiderung & Widerklage.)
danach 4.341,59 bis 20.11.2012 (dies beinhaltet weiteren Schriftverkehr, Erweiterung der Klage und Erwiderung durch uns)
danach 8.841,59 (Termin).

Wie gestalte ich nun den KFA?

Ich hätte jetzt

3307 VV RVG 0,5 aus 469,99
3100 VV RVG 1,3 aus 4341,59 (und irgendeine Anrechnung wg Widerspruch)
3104 VV RVG 1,2 aus 8841,59

habe ich das noch richtig in Erinnerung oder bin ich da komplett falsch?
Die Anrechnung des Widerspruchs mache ich aber dann aus dem 469,99 oder?

Hoffe ihr könnt mir schnell helfen. Da ich um 16 Uhr Feierabend habe stelle ich den KFA sicherheitshalber mal bis Montag zurück! :-)

Danke euch schonmal im Voraus

LG AyumiJ
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#2

10.05.2013, 16:10

Woraus resultiert die Differenz von 4.500 Eur? Wurde da nochmal erweitert? Dann beträgt der Gesamtwert 8.841,59 Eur, aus dem 1,3 VG und 1,2 TG berechnet werden. Die 3307 ist voll anzurechnen, d.h. aus dem Mahnverfahren bleibt nur die Auslagenpauschale bestehen.
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#3

10.05.2013, 17:03

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#4

11.05.2013, 10:50

Ja es gab eine Klageerweiterung aus der die 8841,59 € resultieren. Also interessiert mich nur der 469,99 und der 8841,59 SW?! warum wird dann der andere SW angegeben?! man kann auch jemanden unnötig verwirren :D

Aber danke für eure Hilfe. dann kann ich Montag den Kfa fertig machen :-)
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#5

13.05.2013, 11:14

SO...habe mir nochmal die Akte angeschaut...also:

Es gab keine Klageerweiterung vom Gegner, sondern wir haben mit SS vom 20.11. (Datum SW Begrenzung) die Widerklage erhöht auf 8841,59 €.
Und am 14.12 fand dann der Gerichtstermin statt.

Heißt das immer noch, ich nehme letztendlich nur das Widerspruchsverfahren SW 469,99 und das gerichtliche Verfahren 1,3 und 1,2 berechne ich aus 8841,59 €? der SW von 4.341,59 der bis zum 20.11.2012 festgesetzt wurde ist für mich für den KFA uninteressant?

Tut mir leid wenn ich wahrscheinlich recht dumme Fragen stelle, aber wie gesagt, ich muss erst mal wieder in die Materie reinkommen.

LG AyumiJ
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