Vorgerichtlich haben wir bereits mit dem Gegner korrespondiert. Dann hat Gegenseite Klage eingereicht. Klageforderung + volle Erstattung der Geschäftsgebühr.
Nun ist das Urteil ergangen. Gegenseite hat teilweise obsiegt. Quotelung der Kosten. Keine Erstattung der vorgerichtlichen Kosten.
Nun hat auch die Gegenseite KFA bzw. Ausgleichung beantragt. Die Gegenseite hat eine volle Verfahrensgebühr geltend gemacht. Meiner Meinung nach müsste er hier nur die 1/2 bekommen und wir ebenfalls. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, weil ich in diesen Dingen ständig Fehler mache.
Für eine schnelle Hilfe wäre ich dankbar.
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