Kostenfestsetzungantrag Sozialrechtliche Angelegenheit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schlesi
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#1

02.05.2013, 16:59

:wink1 :wink1 :wink1

Guten Tag ihr Lieben.

Ich sitze an einer sozialrechtlichen Angelegenheit. folgender SV:

Wir haben beim SG Antrag auf Erlass einst.Anordnung gem. § 86 Abs.1 Nr. 2 SGG zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt.. Ging das alles durch usw..Wir dann unter dem 24.1 die Sache für erledigt erklärt. . Dann erging ein Beschluss.

1.Die Antragsgegnerin hat Kosten des Verfahrens zu tragen
2. SW wird festgestzt auf 9971,27 EUR.

Wie sehen die Gebühren aus?
Nehme ich eine ganz normale 3100 ? fällt eine TG an? Ich sehe nicht durch. Laut RVG für Anfänger fallen bei sozialgerichtlichen Angelegenheiten, wo ein GW vorhanden ist , wie in diesem Fall die normalen Zivilgebühren an.Oder lese ich das falsch..??



:thx :oops:
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