Kostengrundentscheidung über Mitbewohner

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nimju
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#1

22.04.2013, 19:33

Hallo Ihr Lieben!

Mir liegt hier ein Tenor mit einer Kostenentscheidung vor, der mir so noch nicht untergekommen ist. Der Kläger ist Vermieter und hat die Frau als Mieterin auf Räumung und Zahlung verklagt und mit ihr den nicht im Vertrag stehenden Ehemann sowie das volljährige und das minderjährige Kind (also insgesamt vier Beklagte). Im Urteil ist sie auf Zahlung (allein) und auf Räumung mit der Familie gemeinsam verurteilt worden.

In der Kostenentscheidung steht: Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu 39 %. Die Beklagte zu 1) trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu 61 %.

Habt Ihr so etwas schon mal gesehen? Seid wann werden denn minderjährige Kinder im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Kostentragung verurteilt? Meines Erachtens hätte die Kostenentscheidung einheitlich gegen die Vertragspartnerin lauten müssen und den Kindern und dem Ehemann keine Kosten auferlegt werden dürfen - denn dazu gibt es doch gar keine Grundlage, oder?

Vielen Dank für Eure Antworten!
Jupp03/11

#2

22.04.2013, 19:40

Gegen das minderjährige Kind fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, aber wenn man sich dagegen nicht wehrt...
Was kann ich mit einem Räumungstitel gegen die Mutter anfangen, wenn der Ehegatte und das volljährige Kind nicht zur Räumung verurteilt werden?
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NORTHERN DINO
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#3

22.04.2013, 19:47

Sorry, aber wenn die Klage teilweise gegen alle Bekl. läuft und teilweise nur gegen einen der Beklagten, dann ist an der KGE nichts auszusetzen. Die Quote sollte die anteilige Beteiligung am Rechtsstreit widerspiegeln. Da der Grunsatz einer einheitlichen KGE gilt, kann es mithin nur zur entsprechenden Quotelung der Kosten auf Beklagtenseite kommen. Ich sehe an der KGE nichts Ungewöhnliches, denn letztlich hat die Klägerseite voll obsiegt und kann nun aus ggf. 2 KFB vollstrecken. Die Gesamtschuldnerschaft deckt den Teil der Kosten ab, für den auch die übrigen Beklagten mit einzustehen haben.
~ Grüßle ~
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#4

23.04.2013, 09:52

Danke für Eure Hinweise.

Es war ein Versäumnisurteil. Ich finde es immer noch komisch und wir werden das jetzt mal versuchen, anzugreifen. Dass die Räumung gegen alle Personen lautet, hat vollstreckungsrechtliche Gründe und ist in Ordnung. Aber dass ein Kostenausspruch gegen ein minderjähriges Kind ausgesprochen wird, war mir völlig neu.
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Adora Belle
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#5

23.04.2013, 10:17

Wenn ich ausschließlich das minderjährige Kind verklage und gewinne, dann lautet die Kostenentscheidung doch auch gegen das Kind. Ich versteh nicht, welches Problem Du damit hast.
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