Hallo Ihr Lieben,
folgendes Problem:
Forderungssache, wir waren außergerichtlich Tätig über 1900 Euro und sind dann mit der Klage über 900 Euro beauftragt worden.
Kurz vor Klageeinreichung möchte sich Mandant doch mit SC selbst einigen (das war im Januar 2013). Wir schließen also die Akte und rechnen ab:
2300
3101 (vorzeitige Beendigung)
0,65 Anrechnung
Auslagen
Mwst
(Insgesamt 260 Euro)
Jetzt will Mdt doch Klagen, weil das mit der Einigung nicht geklappt hat. Außerdem kommen noch 2 weitere Ansprüche hinzu (ca. 800 Euro), die wir auch einklagen sollen, wegen derer wir noch garnicht tätig waren. Soll jetzt vom Mandanten einen Klagevorschuss fordern.
Ich hätte jetzt einge komplett neue Rechnung erstellt und die 260 Euro von oben einfach abgezogen. Ist das richtig oder muss ich nur die 0,8 für die vorzeitige Beendigung anrechnen? Steh voll auf dem Schlauch und brauch Hilfe!
erst vorzeitigge Beendigung, jetzt doch Klage
- Liesel
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Anzurechnen auf die jetzige VG ist die 3101 aus 900,00 Euro.
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(UNHEILIG)
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ok, aber wie stell ich jetzt die Rechnung?
Wenn ich das so mach:
1,3 VG 3100 (1700)
Anrechnung 3101 (900)
Auslagen
Mehrwertsteuer
Hab ich dann nicht irgendwie die Geschäftsgebühr unterschlagen? Wenn ich die aber nochmal anrechne, hab ich die aber doppelt angerechnet, ist doch auch falsch, oder?
Oder ich machs so:
2300 GG (1900)
1,3 VG (1700)
Anrechnung 3101 (900)
0,65 Anrechnung (aus welchem Betrag?!?!?)
Auslagen
Mehrwertsteuer
Abzüglich Vorschusszahlung Mandant
HILFE!!!![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Wenn ich das so mach:
1,3 VG 3100 (1700)
Anrechnung 3101 (900)
Auslagen
Mehrwertsteuer
Hab ich dann nicht irgendwie die Geschäftsgebühr unterschlagen? Wenn ich die aber nochmal anrechne, hab ich die aber doppelt angerechnet, ist doch auch falsch, oder?
Oder ich machs so:
2300 GG (1900)
1,3 VG (1700)
Anrechnung 3101 (900)
0,65 Anrechnung (aus welchem Betrag?!?!?)
Auslagen
Mehrwertsteuer
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In der ersten Rechnung hast du doch die 3101 abzüglich der anzurechnenden GeschG berechnet, also hat der Mandant auch nur die um die Anrechnung verminderte Gebühr bezahlt.
Wenn du jetzt die komplette Abrechnung machen würdest, würde das wie folgt aussehen:
2300 GeschG aus 1.900,00 Euro
3101 VG aus 900,00 Euro
abzüglich 0,65 GeschG aus 900,00
3100 VG aus 1.700,00 Euro
abzüglich 3101 VG aus 900,00
.
.
Daher kannst du jetzt auch die ersten drei Zeilen komplett weglassen. Im Endeffekt kommst du auf das gleiche Ergebnis.
Wenn du jetzt die komplette Abrechnung machen würdest, würde das wie folgt aussehen:
2300 GeschG aus 1.900,00 Euro
3101 VG aus 900,00 Euro
abzüglich 0,65 GeschG aus 900,00
3100 VG aus 1.700,00 Euro
abzüglich 3101 VG aus 900,00
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Daher kannst du jetzt auch die ersten drei Zeilen komplett weglassen. Im Endeffekt kommst du auf das gleiche Ergebnis.
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