Kostenfestsetzung mehrere Gegner

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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caumi
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#1

29.09.2009, 09:47

Hallo erst mal an alle,

habe schon oft bei euch reingeschaut, Ihr wart mir schon oft eine große Hilfe, dafür erst einmal vielen Dank.

Habe folgendes Problem:

Wir haben Klage im WEG-Verfahren erhoben (ursprünglich Zweier-WEG) gegen die uns bekannte Gegnerin. Es hat sich dann herausgestellt, dass die Gegnerin ihr Eigentum übertragen hat und somit nicht mehr Beteiligte der WEG war. Wir haben die Klage dann auf die neue Beteiligte erweitert und gleichzeitig die Klage gegen die ursprüngliche Gegnerin zurückgenommen. Die Gegenseite will jetzt zweimal die vollen Kosten festgesetzt haben (also für jede Gegnerin 1,3 Verfahrensgebühr), ich bin aber der Meinung, dass hier der Fall nach § 7 RVG (mehrere Auftraggeber durch identischen Gegenstand) vorliegt. :|

Wäre echt dankbar für einige Meinungen dazu.

VLG

caumi
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#2

29.09.2009, 10:52

Wurden beide Gegner von demselben Rechtsanwalt vertreten? Dann gibts natürlich nur eine Erhöhung.
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

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caumi
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#3

29.09.2009, 10:59

Ja, ist derselbe Anwalt gewesen.
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#4

29.09.2009, 11:43

Nur die Erhöhungsgebühr ... ganz klar
[font=Comic Sans MS][/font]Alle Angaben ohne Gewähr. Schreibfehler sind gewollt und dürfen behalten werden. ♥
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#5

16.04.2013, 07:23

Guten Morgen,

ich weiß nicht, ob das hier rein gehört, aber ich habe sonst nichts passenderes gefunden. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Wir sind Kläger gegen zwei Beklagte. Es fand vergeblich eine Mediation statt. Nachdem es ins streitige Verfahren ging, erschien einer der Beklagten nicht und es erging ein VU. Nach einer weiteren Verhandlung erging ein Urteil gegen den zweiten Beklagten. Nun soll ich die Kosten festsetzen lassen.

Mein Vorschlag war:

1,3 VG
1,2 TG
PTE
Reisekosten
MwSt
verauslagte GK

Mein Chef fragt nun aber, ob wir nicht möglicherweise noch mehr festsetzen lassen können, da ja 2 Beklagte und 2 verschiedene Urteile. Allerdings kann die TG ja nur einmal berechnet werden und die 0,5 sind dort ja mit enthalten, oder sehe ich das falsch? Außerdem kann ich doch schlecht die VG 2 mal berechnen, da es sich um ein Verfahren handelt und wir unsere Kosten festsetzen lassen.

Kann jemand helfen? Liegt mein Chef mit seiner Vermutung richtig oder nicht?
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Anahid
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#6

16.04.2013, 08:48

Dein Chef liegt falsch. Du kannst in einem Verfahren höchstens eine 1,2 TG verdienen. Die 0,5 für das VU kannst Du nicht zusätzlich ansetzen und selbstverständlich gibt es auch keine zwei VG. Es sei denn, gegen jeden Beklagten wurde ein gesonderter Anspruch geltend gemacht. Aber ich gehe jetzt mal von Gesamtschuldnerschaft hinsichtlich der geltend gemachten Forderung aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

16.04.2013, 09:23

Ganz genau. Ich war nur etwas verunsichert, da er ja nunmal mehr Berufserfahrung hat. Bild für die Bestätigung.
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