...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sabbi
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#11
08.04.2013, 16:26
Du meinst einzig und allein die Nr. 4302? 4100 fällt nicht an!
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#12
08.04.2013, 16:44
Die Geschäftsgebühr 2300 fällt für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an. Wenn das gemeint ist. Eine weitere Gebühr für die Strafanzeige ist (nach hier wohl einhelliger Meinung) nicht angefallen, weil nicht beauftragt.
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Karin N.
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#13
12.04.2013, 12:25
Die Abrechnung war so richtig, vielen Dank für Eure Hilfe!