Gegenstandwert Überprüfung Gewerberaummietvertrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nimju
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#1

12.04.2013, 10:49

Hallo Ihr Lieben, :wink1

wir haben einen Gewerberaummietvertrag geprüft und mit einem geschlossenen Gesellschaftervertrag abgeglichen und der Mandantschaft ausführlich die einzelnen Positionen erläutert und einen schriftlichen Rat erteilt.

Jetzt geht es um die Abrechnung.

Wie hoch ist hier der Gegenstandswert? Nehme ich die Jahresgewerberaummiete mit MwSt (so wie bei einer Räumungsklage)? Oder geht das nicht, weil ja auch ein Gesellschaftsvertrag zu prüfen war und für die Prüfung der Verträge gar keine Jahresmiete zugrunde gelegt werden darf? Wie ist der Gegenstandswert bei Prüfung eines Gesellschaftsvertrages? Kann ich beides kombinieren?

Hat jemand Erfahrung, wie man das nach RVG abrechnet?

:thx

Nimju
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Anahid
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#2

15.04.2013, 10:04

Wir prüfen öfter Gesellschaftsverträge; allerdings mit Gebührenvereinbarung.

Wenn Du keine hast, würde ich den Gegenstandswert schätzen. Nach den Einlagen kannst Du nicht gehen, da z.B. bei einer UG meistens die Einlage 1,-- € beträgt. 25.000,00 € oder mehr dürften hier angemessen sein. Für den Mietvertrag würde ich sehr wohl die Jahresmiete zugrunde legen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

22.04.2013, 19:19

Vielen Dank!
:thx
Wir haben jetzt eine Honorarvereinbarung geschlossen und das Problem elegant umschifft!
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