Hallo zusammen,
ich steh grad irgendwie auf dem Schlauch. Folgender Fall:
wir haben in einer Verkehrsunfallsache ein Schmerzensgeld von 10.000,00 EUR außergerichtlich geltend gemacht. Die Versicherung hat 2.000,00 EUR reguliert. Jetzt hat der Chef mir die Klage diktiert. Ich frag mich grad wie das mit den vorgerichtlichen Anwaltskosten in der Klage ist. Die zu erstattende Geschäftsgebühr der Gegenseite....berechne ich die aus den regulierten 2.000,00 EUR oder aus dem geforderten Schmerzensgeld i.H.v. 10.000,
Gegenstandswert bei Geschäftsgebühr
- Majo
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hat die Versicherung die Gebühren aus dem GW 2000 Euro bezahlt?
Wenn ja, dann nimmst du in die Klage die Rechnung über 10000 Euro rein und ziehst die Zahlung ab.
Wenn nein, nimmst du die vollen Gebühren aus 10000 Euro rein
Wenn ja, dann nimmst du in die Klage die Rechnung über 10000 Euro rein und ziehst die Zahlung ab.
Wenn nein, nimmst du die vollen Gebühren aus 10000 Euro rein
majo.....gezahlt hat die Versicherung die Gebühren nicht....allerdings hat der Chef sie auch nicht angefordert.
Wir haben erst ca. 9.000,00 EUR an Sachschaden gefordert und dafür auch ne 1,3 GSG verlangt...das wurde vollständig reguliert. Dann haben wir das Schmerzensgeld gefordert, wie gesagt ohne Gebühren zu fordern. Kann ich die trotzdem einklagen?
Wir haben erst ca. 9.000,00 EUR an Sachschaden gefordert und dafür auch ne 1,3 GSG verlangt...das wurde vollständig reguliert. Dann haben wir das Schmerzensgeld gefordert, wie gesagt ohne Gebühren zu fordern. Kann ich die trotzdem einklagen?
- Liesel
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Es ist ein Gesamt-SW zu bilden und daraus die Gebühr zu berechnen. Wenn allerdings noch keine Inverzugsetzung erfolgte bzw. noch nicht mal die Gebühren, die die Versicherung zu zahlen hat aus dem regulierten Wert (und diese sicher zahlen wird) sehe ich hier kein Rechtsschutzbedürfnis, die Gebühren voll einzuklagen.
Zuletzt geändert von Liesel am 11.04.2013, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Danke Liesel...das leuchtet ein. Aber auf jeden Fall lege ich das geforderte Schmerzensgeld beim SW zu Grunde, das hab ich jetzt zumindest so verstanden, oder?
- Liesel
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Nein, du mußt den Gesamt-SW nehmen, also Schmerzensgeld zuzüglich Sachschaden.
Bei der Versicherung aus dem regulierten Wert, bei der Klage aus den insgesamt geforderten Beträgen.
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ok....also angefallen ist eine 1,3 aus 19.000,00 EUR....davon ziehe ich die Gebühr ab, die die Versicherung gezahlt hat (aus 9.000,00 EUR) und die verbleibende Gebühr klage ich ein???
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Ich würde der Versicherung jetzt erstmal noch eine Rechnung aus dem SW von 11.000,00 Euro abzüglich der bereits gezahlten Gebühren übersenden mit Zahlungsziel zwei Wochen und erst nach Fristablauf Klage einreichen. Es muß der Versicherung ja zumindest die Möglichkeit gegeben werden, die Differenzgebühren zu zahlen.
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