Beschwerdeverfahren PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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marlix
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#1

08.04.2013, 11:39

Hallo, ich glaub ich hab da was falsch gemacht. In einem Klageverfahren (wir für Kläger) auf Räumung wurde PKH für die Beklagten abgelehnt. Sie legten sofortige Beschwerde ein, die wurde kostenpflichtig abgewiesen. Es erging in der Hauptsache nach Erledigungserklärung ohne Termin die KGrundE nach § 91 a ZPO gegen die Beklagten. Ich habe jetzt den beantragten KFB für die 1,3 Verfahrensgebühr + Kostenpauschale + MSt. bekommen. Da hätte wohl auch noch für das Beschwerdeverfahren was abrechnen müssen, also noch mal 0,5 nach VV 3500 + Ausl. und MSt. ??? Hilfe, das kann ich doch aber noch machen, ne?
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Liesel
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#2

08.04.2013, 12:06

127 Abs. 4 ZPO
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marlix
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#3

08.04.2013, 12:27

Oh je, richtig. Also hatte ich mir beim ersten KFAntrag doch etwas dabei gedacht. Lieben Dank! :wink2
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